Zuletzt aktualisiert: 9/07/2023
Sie bekommen Ihre Eingliederungsbeihilfe oder Einkommensersatz-Beihilfe monatlich ausgezahlt. Sie können die Bezahlung auf zweierlei Weise erhalten.
Wann wird Ihre Beihilfe ausgezahlt?
Mittels banküberweisung
Erhalten Sie die Beihilfe per Überweisung? Dann wird der Betrag monatlich auf Ihr Konto überwiesen. In der untenstehenden Tabelle sehen Sie, an welchem Tag dies ist. Der Betrag ist spätestens am Ende dieses Tages auf Ihrem Konto.
Mittels postanweisung
Erhalten Sie die Beihilfe per Postanweisung? Dann wird bpost Ihnen den Betrag monatlich bereitstellen. In der untenstehenden Tabelle sehen Sie, an welchem Tag dies ist. Der Betrag wird spätestens am Ende dieses Tages bereitgestellt.
Eine Postanweisung ist ein schriftlicher Zahlungsauftrag (wie ein Scheck), der drei Monate gültig ist.
Monatliche auszahlungsdaten 2023
Im Jahr 2023 werden die Beihilfen monatlich spätestens an den in der Tabelle genannten Tagen ausgezahlt.
mittels Banküberweisung | mittels Postanweisung durch bpost |
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24. Januar 2023 | 26. Januar 2023 |
21. Februar 2023 | 23. Februar 2023 |
21. März 2023 | 23. März 2023 |
25. April 2023 | 27. April 2023 |
23. Mai 2023 | 25. Mai 2023 |
20. Juni 2023 | 22. Juni 2023 |
25. Juli 2023 | 27. Juli 2023 |
22. August 2023 | 24. August 2023 |
19. September 2023 | 21. September 2023 |
24. Oktober 2023 | 26. Oktober 2023 |
21. November 2023 | 23. November 2023 |
19. Dezember 2023 | 21. Dezember 2023 |
Ausstehende Beträge
Haben wir Ihre Beihilfe bewilligt? Dann haben Sie Anspruch auf die Beihilfe ab dem ersten Tag des Monats, der auf Ihren Antrag folgt.
Zwischen Ihrem Antrag und unserer Entscheidung kann etwas Zeit liegen. Wenn wir Ihren Antrag bewilligen, haben Sie auch für diese Zwischenzeit Anspruch auf die Beihilfe. Die ausstehenden Beträge bekommen Sie zusammen mit der ersten Beihilfe ausgezahlt.
Wenn Ihnen das öffentliche Sozialhilfezentrum in Erwartung unserer Entscheidung bereits Vorschüsse gezahlt hat, zahlen wir erst diese an das Sozialhilfezentrum zurück.
Beispiel:
- Datum Ihres Antrags: 18. Oktober 2023
- Datum unserer Entscheidung (Bewilligung): 27. Februar 2024
- Datum, ab dem Sie Anspruch auf Ihre Beihilfe haben: 1. November 2023
Wie wird Ihre Beihilfe ausgezahlt?
Mittels banküberweisung
Die Beihilfe wird nur auf ein Girokonto überwiesen, dessen Eigentümer oder Mit-Eigentümer der Mensch mit Behinderung ist.
Kümmert sich ein Verwalter um Ihre Konten? Dann muss Ihr Verwalter das Girokonto bewilligen, auf dem Sie die Beihilfe erhalten werden. Auch in diesem Fall müssen Sie Eigentümer oder Mit-Eigentümer des Girokontos sein.
Haben Sie eine neue Kontonummer? Schließen Sie das alte Konto erst dann, nachdem Sie von uns die Bestätigung erhalten haben, dass wir die Beihilfe auf das neue Konto überweisen werden.
Mittels postanweisung
Auf ausdrücklichen und begründeten Antrag kann die Beihilfe auch über Postanweisung bei Ihnen zu Hause ausgezahlt werden. Sie können uns diesen Antrag über das Kontaktformular senden.
Möchten Sie für die Auszahlung von Postanweisung zu Banküberweisung wechseln? Füllen Sie dann das Formular Wechsel von Postanweisung zu Banküberweisung (.pdf) aus und senden Sie es uns über das Kontaktformular. Geben Sie auf dem Formular auch Ihre Kontonummer an.
Senden Sie uns den Antrag oder das ausgefüllte Formular lieber mit der Post? Senden Sie es dann an die folgende Adresse:
Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit
Generaldirektion Personen mit Behinderung
Kruidtuinlaan 50 bus 150
1000 Brüssel