Willkommen bei der GD Personen mit Behinderung

Die Generaldirektion Personen mit Behinderung will Behinderten den Alltag erleichtern. Dazu beurteilen wir Anträge auf die Anerkennung einer Behinderung. Und wir bieten finanzielle Beihilfen und andere Vorteile. Wir beantworten die Fragen von Menschen mit einer Behinderung und von ihren Angehörigen und Freunden.

Im Blickpunkt

PRESSEMITTEILUNG: Die Generaldirektion Personen mit Behinderung hat ihre neue, für alle zugänglichere Website ins Netz gestellt!

Die Website wurde zugänglich und benutzerfreundlich gestaltet, da sie für ihr Zielpublikum, Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, bestimmt ist.

Neue Antragsformulare für die Anerkennung von Behinderungen

Nach einem Jahr Arbeit an dem Projekt zur Erneuerung unserer Antragsformulare, die auf My Handicap zu finden sind, trägt es nun endlich Früchte.

Decoration

Die Ausstellung der EDC-Karte wird ab 2024 automatisiert

Ab dem 1. Januar 2024 wird Personen mit Behinderungen automatisch eine EDC-Karte (European Disability Card) ausgestellt.

Hilfe in der Nähe

Bitte beachten Sie: Manchmal ist es erforderlich, einen Termin zu vereinbaren, bevor Sie an einem Sitzungstag vorbeikommen.

Mission

Decoratie

Die Generaldirektion für Menschen mit Behinderung (GD HAN) arbeitet mit an einer Gesellschaft, an der alle teilhaben.  

Unser Ziel ist es, die Folgen einer Behinderung im Alltag abzuschätzen und zu verringern. Wir helfen Menschen mit Behinderung, indem wir ihnen Beihilfen und andere Rechte zuerkennen, zum Beispiel finanzielle Unterstützung, Parkkarten und Bescheinigungen für die Beantragung von Vorteilen bei anderen Diensten.

Beihilfen, die nicht der GD HAN, sondern den Regionen unterstehen

Erhöhte Kinderzulage

Kinder unter 21 Jahren mit Behinderung oder chronischer Krankheit können Recht haben auf eine erhöhte Kinderzulage oder eine Krankenversicherungszulage für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Diese Beihilfe bezahlen nicht wir. Sie ist abhängig von der Region, in der Sie wohnen. Weitere Informationen stehen auf den Websites der verantwortlichen Organisationen.  

Pflegegeld oder Beihilfe für Hilfe für Senioren

Das Pflegegeld für Senioren mit Pflegebedarf oder die Beihilfe für Hilfe für Senioren ist eine Beihilfe für Menschen über 65 mit beschränktem Einkommen und gesundheitlichen Problemen.  

Diese Beihilfe bezahlen nicht wir. Sie ist abhängig von der Region, in der Sie wohnen. Weitere Informationen stehen auf den Websites der Organisationen.

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