Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zuletzt aktualisiert: 28/08/2023

Wie beantrage ich eine kopie meiner bescheinigung? 

Eine Kopie einer Bescheinigung laden Sie am digitalen Schalter My Handicap

Wie beantrage Ich den Sozialtarif für Strom und Gas?

Erhalten Sie von uns eine Beihilfe? Dann haben Sie automatisch Recht auf den Sozialtarif für Strom und Gas. Sie ziehen um? Sie bekommen einen neuen Lieferanten? - Dann brauchen Sie nichts zu tun. 

Alle drei Monate senden wir eine Übersicht der Entscheidungen über Beihilfen und Adressänderungen an den Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Wirtschaft. Der FÖD Wirtschaft kann auf der Grundlage unserer Informationen automatisch den Sozialtarif für Strom und Gas zuerkennen. Sie sagen es Ihrem Lieferanten. Sie brauchen selbst nichts zu tun.  

Haben Sie ein Problem? Rufen Sie den FÖD Wirtschaft unter 0800 120 33 an. Oder senden Sie ihm eine E-Mail an: soc.ener@economie.fgov.be. Der Sozialtarif für Strom und Gas gehört nicht zu unseren Aufgaben. Wir können Ihnen hierbei nicht helfen.

Kann ich informationen später senden?

Wenn wir Ihre Informationen haben, behandeln wir Ihren Antrag. Warten Sie damit, dann warten auch wir. Möchten Sie Informationen später senden? Geben Sie das am digitalen Schalter My Handicap oder über das Kontaktformular an. 

Über my handicap 

Melden Sie sich an beim digitalen Schalter My Handicap. Klappt das nicht? Brauchen Sie Hilfe? Schauen Sie sich die Anleitung für My Handicap an. Gehen Sie zur Registerkarte „Meine persönlichen Angaben“.  

Über das kontaktformular 

Schreiben Sie in das Kontaktformular, dass Sie die Informationen später senden. Sie müssen uns nicht anrufen. 

Ich habe einen Antrag gestellt. Wie lange muss Ich warten? 

Die Bearbeitungsfristen sind unterschiedlich. Wir beeilen uns.

Welche Informationen muss Ich machen, wenn Ich über My Handicap einen Antrag stelle?

Es gibt einen Fragebogen. Es reicht nicht, wenn Sie schreiben: Ich habe keine, beschränkte oder große Schwierigkeiten bei einer Sache. Geben Sie möglichst viele Beispiele dafür, wie Ihre Behinderung Ihren Alltag beeinflusst. Und Ihr behandelnder Arzt (zum Beispiel Ihr Hausarzt) sendet uns einen ärztlichen Bericht. So machen wir uns ein Bild Ihrer Behinderung. 

Hier kommen Beispiele für nützliche Informationen, die Sie geben können. 

Wie bewegen Sie sich im Haus und außer Haus? 

  • Wie weit können Sie ohne Pause gehen? 
  • Können Sie allein gehen? Oder brauchen Sie Hilfe? 
  • Verwenden Sie eine Krücke, zwei Krücken, ein anderes Hilfsmittel? 
  • Haben Sie einen Führerschein? 
  • Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht Auto fahren? 
  • Können Sie die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen? 
  • Können Sie gut Treppen steigen? Brauchen Sie einen Lift? 
  • Sind Sie desorientiert? 

Kochen Sie selbst? Essen Sie ohne Hilfe? Kaufen Sie selbst ein? 

  • Bereiten Sie sich selbst Essen zu? 
  • Können Sie eine einfache Mahlzeit zubereiten? 
  • Können Sie fertige Mahlzeiten aufwärmen? 
  • Können Sie im Stehen Essen zubereiten? 
  • Können Sie durch ein Geschäft gehen? 
  • Können Sie eine Einkaufsliste schreiben? 
  • Können Sie mit den Verkäufern sprechen? 
  • Können Sie etwas festhalten? 
  • Können Sie gut schlucken? 
  • Können Sie gut kauen? 
  • Sind Sie unterernährt? 

Waschen und Anziehen 

  • Können Sie sich waschen, wenn Sie an einem Waschbecken sitzen? 
  • Können Sie kurz stehen, wenn Sie sich waschen? 
  • Können Sie allein duschen? 
  • Können Sie allein baden? 
  • Ist Ihr Badezimmer angepasst? 
  • Bekommen Sie Hilfe beim Anziehen und Ausziehen? 
  • Haben Sie besondere Kleidung? 
  • Leiden Sie unter Inkontinenz? 
  • Benutzen Sie Inkontinenzschutz? 
  • Können Sie allein zur Toilette gehen? 

Wohnung reinigen und Haushalt führen 

  • Können Sie den Tisch decken? 
  • Können Sie den Tisch abräumen? Können Sie das Geschirr abwaschen? 
  • Können Sie den Geschirrspüler einladen und leerräumen? 
  • Können Sie Ihre Wohnung putzen? 
  • Können Sie Staub wischen? Bis zu welcher Höhe? 
  • Können Sie die Betten machen? 
  • Putzt jemand bei Ihnen? Wenn ja: wie oft, wie viele Stunden? 
  • Macht jemand bei Ihnen die Wäsche? 
  • Bügelt jemand bei Ihnen? 
  • Hilft Ihre Familie? 

Aufsicht (Gefahren einschätzen und vermeiden) 

  • Haben Sie starke motorische Störungen? 
  • Fallen Sie leicht? 
  • Können Sie sichtbare und hörbare Signale deuten? 
  • Haben Sie Probleme in der Schule, bei der Arbeit? 
  • Können Sie ein Bankkonto verwalten? 
  • Können Sie ein Mobiltelefon benutzen? 
  • Nehmen Sie Ihre Arzneimittel rechtzeitig ein? 
  • Kommt jemand täglich zu Ihnen?  
  • Passt jemand jeden Tag auf Sie auf? 

Kommunizieren mit anderen 

  • Haben Sie einen (vorläufigen) Verwalter?  
  • Haben Sie einen Schuldenvermittler (abhängig vom Kontext)? 
  • Können Sie schlecht Kontakte pflegen? 
  • Haben Sie Probleme mit den Sinnen? 
  • Sind Sie blind oder taub? 
  • Sind Sie aktiv? Sind Sie gern lieber allein? 
  • Haben Sie Ängste (zum Beispiel Platzangst)? 
  • Brauchen Sie Hilfsmittel (zum Beispiel Lupe, Hörgerät)? 
  • Wir war früher Ihr soziales Leben? Was fehlt Ihnen durch die Behinderung? 

Möchten Sie den Fragebogen sehen, bevor Sie ihn ausfüllen (lassen)? Schauen Sie hier: 

Warum wollen Sie meine Akte überprüfen? 

Bekommen Sie von uns eine Einkommensersatz-Beihilfe oder eine Eingliederungsbeihilfe? Dann wird Ihre Akte alle fünf Jahre überprüft. Das melden wir Ihnen. 

Wir kontrollieren: Hat sich die Zusammensetzung Ihres Haushalts verändert? Hat sich Ihr Einkommen verändert? Dann passen wir Ihre Beihilfe an. Wir schauen uns Ihr steuerpflichtiges Einkommen im vorletzten Jahr an.  

Ist die Anerkennung Ihrer Behinderung unbefristet? Auch dann kontrollieren wir Ihr Einkommen. Sie werden nicht noch einmal untersucht. Die Punkte Ihrer Anerkennung verändern sich nicht. 

Welches einkommen zählt bei der überprüfung?

Wir schauen uns Ihr Einkommen vom letzten und vorletzten Jahr an. 

  • Hat sich Ihr Einkommen seitdem um 20 % verändert? Dann schauen wir uns Ihr Einkommen vom letzten Jahr an. 
  • Begann die Überprüfung im Dezember? Dann schauen wir uns Ihr Einkommen vom vorletzten Jahr an. Außer wenn sich Ihr Einkommen seit dem letzten Jahr um mindestens 20 % verändert hat. 

Warum wird meine Behinderung nur befristet anerkannt?

Nicht jeder wird unbefristet als Mensch mit einer Behinderung anerkannt. Könnte sich Ihre Lage verbessern?  

Zum Beispiel: 

  • Nach einer Amputation bekommen Sie eine Prothese. Dadurch werden Sie mobiler. 
  • Nach einer Chemotherapie werden Sie wieder gesund. 
  • Du bist ein Kind oder junger Erwachsener. Kinder und junge Erwachsene werden nie unbefristet anerkannt. Denn die Auswirkung ihrer Behinderung kann sich schnell verändern. 
  • Sie sind auf dem Weg der Besserung. 
  • ... 

In solchen Fällen werden Sie befristet anerkannt. Nach einiger Zeit laden wir Sie wieder ein. Wir untersuchen Sie. Sie bekommen eine neue Anerkennung - befristet oder unbefristet.

Was ist der unterschied zwischen ersatzentschädigung und beihilfe für menschen mit einer behinderung?

Eine Ersatzentschädigung bekommen Sie, wenn Sie arbeiten (oder gearbeitet haben). Sie haben dann Beiträge an den Staat bezahlt. Abhängig von diesen Beiträgen können Sie eine Ersatzentschädigung bekommen. Diese Leistung bekommen Sie nicht von uns. Weitere Informationen über die Ersatzentschädigung bekommen Sie vom Auszahler der Leistung. 

Haben Sie keine oder zu wenig Beiträge bezahlt? Dann bekommen Sie diese Leistung nicht. Sie können dann Sozialhilfe empfangen. 

Beispiele für Ersatzentschädigungen sind: 

  • Krankengeld, Invalidenrente, 
  • Arbeitslosengeld, 
  • Kinderzulage, 
  • Rente, 
  • Arbeitsunfallgeld, 
  • Leistung aus einer Versicherung gegen Berufskrankheit. 

Beihilfen für Menschen mit einer Behinderung fallen unter den sozialen Beistand. Wollen Sie diese beantragen? Schauen Sie erst, ob Sie Recht haben auf eine Ersatzentschädigung. 

Kann Ich eine Steuerkarte bekommen, um meine Beihilfen auf meiner Steuererklärung anzugeben?

Nein. Über Eingliederungsbeihilfe und Einkommensersatz-Beihilfe müssen Sie keine Steuern zahlen. Sie müssen sie nicht auf der Steuererklärung angeben. Also brauchen Sie keine Steuerkarte.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Sie können auf dieser Website nicht finden, was Sie suchen? Oder haben Sie eine Frage zu Ihrer persönlichen Akte? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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