Eingliederungsbeihilfe (EB)

Zuletzt aktualisiert: 9/07/2023

Was ist eine Eingliederungsbeihilfe?

Die Eingliederungsbeihilfe können Sie bekommen, wenn Ihre Eigenständigkeit durch Ihre Behinderung eingeschränkt ist. Damit sollen die extra Kosten gedeckt werden, die Sie haben, wenn Sie als Mensch mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen („Integration“). 

Wann haben Sie Recht auf eine Eingliederungsbeihilfe?

Sind Sie zwischen 18 und 65 Jahren? Fallen Ihnen die täglichen Aktivitäten schwer? Kochen, essen, waschen, putzen, ...? Dann haben Sie vielleicht Recht auf die Eingliederungsbeihilfe.  

Bedingungen 

Wenn wir Ihre Behinderung anerkennen und Sie den Bedingungen genügen, bekommen Sie von uns eine Beihilfe. Diese wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen. 

Dies sind die Bedingungen: 

  • Sie sind zwischen 18 und 65 Jahre alt,  
  • Ihr Einkommen liegt unter einer bestimmten Grenze, 
  • Sie sind im Bevölkerungsregister eingetragen, 
  • Ihr Wohnsitz ist in Belgien und Sie sind auch wirklich hier.  

Ausnahmen 

Sie können auch in Betracht kommen, wenn Sie unter 18 Jahren sind, oder wenn Sie:  

  • verheiratet sind oder waren;  
  • für ein Kind verantwortlich sind; 
  • Ihr Recht auf Kinderzulage entfallen ist und Sie danach eine Behinderung bekommen haben (zum Beispiel: Sie waren arbeiten. Dadurch bekamen Sie keine Kinderzulage mehr. Danach hatten Sie einen Unfall, und nun haben Sie eine Behinderung). 

Staatsangehörigkeitsbedingung 

Folgende Gruppen genügen der Staatsangehörigkeitsbedingung und sind den Belgiern gleichgestellt: 

  • Staatsangehörige von Ländern der Europäischen Union. Also Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes haben, das zur Europäischen Union gehört. 
  • anerkannte Flüchtlinge, 
  • Menschen mit einem subsidiärem Schutzstatus. Das sind Menschen (außer Flüchtlingen), die Schutz brauchen. Sie dürfen vorübergehend in dem Land bleiben, wo sie um Schutz gebeten haben, 
  • Staatenlose, 
  • Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, für die am Ende der Übergangsfrist (31.12.2020) die Gesetze Belgiens galten. Das sind Menschen aus dem Vereinigten Königreich, die vor dem Brexit in Belgien gelebt oder gearbeitet haben, und ihre Familienangehörigen. 

Menschen mit marokkanischer, algerischer, tunesischer, norwegischer, schweizerischer, isländischer oder liechtensteinischer Staatsangehörigkeit müssen entweder: 

  • Student sein,  
  • Arbeitnehmer sein,  
  • Ehepartner, überlebender Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnender Partner eines Arbeitnehmers sein,  
  • ein direkter Verwandter eines Arbeitnehmers sein und von diesem oder einem überlebenden Ehepartner abhängig sein und in demselben Haus wie dieser Arbeitnehmer oder der überlebende Ehepartner wohnen.  

Menschen mit norwegischer oder irischer Staatsangehörigkeit genügen ebenfalls der Staatsangehörigkeitsbedingung, wenn sie (gleichzeitig) den drei Bedingungen des Vorläufigen Europäischen Abkommens genügen. 

Menschen mit einer Behinderung genügen den Bedingungen für Staatsangehörigkeit und Aufenthalt, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit: 

  • wenn sie im Bevölkerungsregister eingetragen sind, 
  • wenn sie bis zum Alter von 18 Jahren eine erhöhte Kinderzulage bekamen; 
  • wenn sie Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnender Partner oder Familienmitglied eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, ein Flüchtling, ein Mensch mit subsidiärem Schutzstatus oder ein Staatenloser sind, 
  • wenn sie Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnender Partner oder Familienmitglied eines Arbeitnehmers aus Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Island, Marokko, Algerien oder Tunesien sind. 

Wie bewerten wir Ihre Behinderung?

Haben Sie Recht auf eine Eingliederungsbeihilfe? Das prüft der Arzt. Er schaut sich an, wie die Behinderung sich darauf auswirkt, wie selbständig Sie Ihre täglichen Aktivitäten ausführen können (Eigenständigkeit). 

Unser Arzt bewertet,  wie schwer Ihnen folgendes fällt: 

  • sich fortbewegen, 
  • einkaufen, kochen und essen, 
  • sich pflegen und anziehen, 
  • die Wohnung reinigen und den Haushalt führen, 
  • selbständig leben, Gefahren einschätzen und vermeiden, 
  • kommunizieren, mit anderen Leuten Kontakte knüpfen und pflegen. 

Für jeden Faktor können Sie drei Punkte bekommen. 

  • 0 Punkte = keine Schwierigkeiten 
  • 1 Punkt = geringe Schwierigkeiten 
  • 2 Punkte = große Schwierigkeiten (Hilfe ist nötig) 
  • 3 Punkte = ohne Hilfe anderer geht nichts 

Ihre Punktzahl bestimmt die Kategorie. Um eine Eingliederungsbeihilfe zu bekommen, müssen Sie mindestens sieben Punkte haben. 

Wie beantrage ich eine Eingliederungsbeihilfe?

Melden Sie sich an beim digitalen Schalter My Handicap. Klappt das nicht? Brauchen Sie Hilfe? Schauen Sie sich die Anleitung für My Handicap an. 

Klicken Sie auf die Registerkarte „Meine Akte“. Hier stellen Sie den Antrag. Sie sehen die Produkte (Beihilfen und andere Formen der Unterstützung), die Sie beantragen können. Klicken Sie auf „Beihilfe beantragen + Behinderung feststellen“. Zählen Sie auf, wie sich die Behinderung auf Ihre Selbständigkeit auswirkt. Füllen Sie alle Felder aus. Der Antrag kommt elektronisch zu uns. 

Möchten Sie auch eine Anerkennung für die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens beantragen? Diese beantragen Sie mit diesem Formular gleich mit. Sie können die beiden Beihilfen nicht gesondert beantragen. 

Brauchen Sie Hilfe, um einen Antrag zu stellen? 

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, Gemeinde, öffentliches Sozialhilfezentrum, Sozialhaus oder an uns. Wer in Ihrer Nähe kann Ihnen helfen, einen Antrag zu stellen. Oder kommen Sie zu einem der Sprechtage unserer Sozialarbeiter

Bringen Sie folgendes mit: 

  • Name und Vorname Ihres behandelnden Arztes (zum Beispiel Ihres Hausarztes), 
  • Ihre Kontonummer (wenn Sie eine Beihilfe beantragen), 
  • Ihren Personalausweis. 

Wie hoch ist die beihilfe?

Das hängt davon ab. 

Haushaltszusammensetzung  

Je nachdem, mit wem Sie zusammenwohnen, gehören Sie zu einer bestimmten Haushaltskategorie (A, B oder C). Für jede Kategorie gilt ein Maximum für die Freistellung Ihres Ersatzeinkommens.  Haben Sie Recht auf das Maximum? Das bestimmen wir anhand der Art Ihres Einkommens. Die Beträge schwanken stark. 

Steuerpflichtiges einkommen 

Die Art Ihres steuerpflichtigen Einkommens ist wichtig. Arbeiten ist wichtig für Ihre Eingliederung in die Gesellschaft. Darum ist Ihr steuerpflichtiges Einkommen aus Arbeit höher freigestellt als ein Ersatzeinkommen. Die Freistellung für Ihr Ersatzeinkommen hängt auch davon ab, ob Sie ein Einkommen aus Arbeit haben. 

Wir schauen nur auf das steuerpflichtige Einkommen. Arbeiten Sie als Freiwilliger? Wird das Einkommen daraus nicht mit Ihrer Steuer verrechnet? Dann ignorieren wir es. 

Wir schauen auf Ihr Einkommen, wie es vor zwei Jahren war. Das finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid. Hat sich das Einkommen Ihres Haushalts in den beiden Jahren vor Ihrem Antrag um mehr als ein Fünftel verändert? Dann schauen wir auf das Einkommen von vor einem Jahr. 

Achtung! Für die Eingliederungsbeihilfe schauen wir seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr auf das Einkommen Ihres Partners. Dennoch brauchen wir die Angaben über das Einkommen Ihres Partners. Das Einkommen des Haushalts ist auch wichtig für andere Sachen. Zum Beispiel für das Referenzjahr. 

Die auswirkung ihrer behinderung auf ihren alltag 

Der Arzt schaut sich an, wie sich die Behinderung darauf auswirkt, wie selbständig Sie Ihre täglichen Aktivitäten ausführen können (Eigenständigkeit). Also wie Sie sich fortbewegen können, ob Sie kochen, sich waschen, die Wohnung saubermachen können usw. 

Wir schauen nicht, wie sich Ihre Behinderung auf Ihre Erwerbsfähigkeit auswirkt. Das ist anders als bei der Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens

Simulationsmittel

Haben Sie ein steuerpflichtiges Einkommen? Können Sie die Auswirkungen Ihrer Behinderung einschätzen? Verwenden Sie unser Simulationsmittel. Damit können Sie berechnen, wie hoch Ihre Eingliederungsbeihilfe sein wird.  

Starten Sie das Simulationsmittel (.xls)  

Achtung! Der angezeigte Betrag hängt von der Anerkennung durch unseren Arzt und von der Einkommensprüfung ab. Der Simulator gibt nur eine Schätzung, nicht den wirklichen Betrag! 

Soll einer unserer Sozialarbeiter die Simulation machen? Kommen Sie zu einem Sprechtag in Ihrer Nähe und bringen Sie folgendes mit: 

  • Ihren letzten Steuerbescheid für die Steuer der natürlichen Personen, 
  • eine Kopie Ihrer letzten Steuererklärung für die Steuer der natürlichen Personen,  
  • Ihren neuen Tagessatz, wenn Sie ein Ersatzeinkommen haben (wenn Sie zusammenwohnen werden), 
  • wenn Sie einen Partner haben: die obigen Angaben von diesem.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Sie können auf dieser Website nicht finden, was Sie suchen? Oder haben Sie eine Frage zu Ihrer persönlichen Akte? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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