Zuletzt aktualisiert: 10/07/2023
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, um es selbst zu benutzen:
- haben Sie für diesen Kauf vielleicht Recht auf die ermäßigte Mehrwertsteuer von 6 %. Unter bestimmten Bedingungen können Sie die bezahlte Mehrwertsteuer zurückbekommen;
- haben Sie vielleicht Recht auf die ermäßigte Mehrwertsteuer von 6 %, wenn Sie Ersatzteile und Zubehör kaufen und Ihr Fahrzeug reparieren lassen (die bezahlte Mehrwertsteuer bekommen Sie nicht zurück);
- müssen Sie keine Fahrzeugsteuer oder Inbetriebnahmesteuer bezahlen.
Wenn Sie vom FÖD Soziale Sicherheit als Mensch mit einer Behinderung anerkannt sind und die Bedingungen für einen Steuervorteil erfüllen, bekommen Sie automatisch die Mehrwertsteuerbescheinigung für Fahrzeuge zugesandt. Diese Bescheinigung reichen Sie beim FÖD Finanzen ein.
Bedingungen für Steuervorteile
Sie bekommen für Ihr eigenes Fahrzeug Steuervorteile, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie sind völlig blind,
- Ihre Arme sind vollständig gelähmt oder amputiert, oder beide Hände sind ab den Handgelenken amputiert,
- Sie haben eine dauerhafte Invalidität von mindestens 50 % im Zusammenhang mit den Beinen,
- Sie sind kriegsversehrt (zivil oder militärisch) mit einer Invalidenrente von mindestens 50 % (für die MwSt.) oder 60 % (für die Inbetriebnahmesteuer oder die Fahrzeugsteuer).
Achtung! Die Bedingungen für einen Steuervorteil für Ihr eigenes Fahrzeug sind strenger als für eine Parkkarte und werden vom FÖD Finanzen und dem flämischen Finanzamt bestimmt.
Einen antrag stellen
Ob Sie beim Kauf eines Fahrzeugs einen Steuervorteil bekommen, entscheidet in Belgien der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen.
Ob Sie bei der Nutzung des Fahrzeugs Steuervorteile bekommen (Inbetriebnahmesteuer und jährliche Fahrzeugsteuer), entscheidet in Brüssel (auch) der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen. In Flandern entscheidet das flämische Finanzamt, in Wallonien der Service Public de Wallonie (SPW), Direction générale opérationnelle de la Fiscalité.
Ist Ihre Behinderung bereits anerkannt?
Melden Sie sich an beim digitalen Schalter My Handicap. Klappt das nicht? Brauchen Sie Hilfe? Schauen Sie sich die Anleitung für My Handicap an.
Klicken Sie auf die Registerkarte „Meine Akte“. Hier stellen Sie den Antrag. Auch wenn Sie noch keine Akte haben. Sie sehen die Produkte (Beihilfen und andere Formen der Unterstützung), die Sie beantragen können. Klicken Sie auf „Behinderung feststellen NUR für MwSt. Fahrzeug und Freistellung Fahrzeugsteuer“. Füllen Sie das Formular aus. Der Antrag kommt elektronisch zu uns.
Tragen Sie auch ein, wie Ihr behandelnder Arzt heißt (zum Beispiel Ihr Hausarzt). Diesen Arzt bitten wir um Ihre medizinischen Angaben.
Sie bekommen schon eine Anerkennung für einen Steuervorteil und wollen eine Abschrift der Bescheinigung? Füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir senden sie Ihnen zu.
Ist Ihre Behinderung noch nicht anerkannt?
Sind Sie noch nicht anerkannt als Mensch mit einer Behinderung? Gehen Sie zum digitalen Schalter My Handicap und beantragen Sie die Anerkennung.
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