Zuletzt aktualisiert: 8/03/2024
Anerkennung Ihrer Behinderung, Parkkarte, Beihilfe – all dies können Sie bei uns beantragen. Vielleicht haben Sie auch Recht auf bestimmte Hilfen von anderen Diensten, das hängt von Ihrer Akte bei uns ab. Diese Hilfen werden von den Diensten selbst zuerkannt, nicht von uns. Wir teilen ihnen allerdings mit, ob Ihre Behinderung bei uns anerkannt ist und ob Sie eine Beihilfe erhalten.
Wer hat Recht auf Hilfen von anderen Diensten?
Sie müssen bestimmten Bedingungen genügen, um Recht auf diese Hilfen zu haben. Die Bedingungen sind bei allen Diensten anders, weil sie diese selbst bestimmen dürfen. Manchmal brauchen Sie nur eine Anerkennung Ihrer Behinderung oder zusätzlich ein Recht auf eine Beihilfe. Ein andermal müssen Sie weiteren Bedingungen genügen oder hängen die Rechte von der Region ab, in der Sie wohnen.
Wann haben Sie Recht auf Hilfen von anderen Diensten?
Meist brauchen Sie nichts zu tun, um zu bekommen, worauf Sie Recht haben. Wir teilen Ihre Angaben automatisch mit den anderen Diensten. Dadurch bekommen Sie die Hilfen sofort. Wenn Sie doch eine Bescheinigung brauchen, steht das hierunter.
Wohnen sie in Flandern?
Haben Sie eine Anerkennung für eine Einkommensersatz-beihilfe oder haben sie 9 Punkte Perringerung Ihrer Eigenständigkeit?
Dann können Sie Recht haben auf:
- Senkung der Steuer der natürlichen Personen durch eine Erhöhung des Steuerfreibetrags
- Zusätzlicher Steuervorteil bei Kindern mit einer Behinderung oder anderen unterhaltsberechtigten Personen mit einer Behinderung
- Senkung des Immobiliensteuervorabzugs
- Social-Internet-Angebot über einen Betreiber für festes Internet oder einen Social-Tarif für ein "Paket" (Internet + Telefonie/TV). Sie müssen Ihr Social-Internet-Angebot selbst beim Telekommunikationsbetreiber beantragen.
Weitere Informationen über diese Ermäßigungen und anderen Hilfen finden Sie auf der Website der belgischen Sozialen Sicherheit. Weitere Informationen über den Sozialtarif für Festnetzanschluss und Internet finden Sie auf der Website von Flandern.
Haben Sie 12 Punkte Verringerung Ihrer Eigenständigkeit?
Dann können Sie Recht haben auf:
-
Pflegepauschale für chronisch Kranke
Weitere Informationen über die Pflegepauschale finden Sie auf der Website von Flandern.
Bekommen sie einkommensersatz-beihilfe und/oder eingliederungsbeihilfe?
Dann können Sie Recht haben auf:
- Sozialtarif für Energie (Gas und Elektrizität)
- Einkommensgarantie für Betagte (EGB)
- Sozialtarif für Wasser
- Erhöhte Beihilfe für Gesundheitssorgen
- Gratis Abonnement von De Lijn für Menschen mit einer Behinderung
Weitere Informationen über den Sozialtarif für Energie finden Sie auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft. Weitere Informationen über die Einkommensgarantie für Betagte finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes (FPD). Weitere Informationen über das gratis Abonnement von De Lijn, den Sozialtarif für Wasser und die erhöhte Beihilfe für Gesundheitssorgen finden Sie auf der Website von Flandern.
Wohnen Sie in Wallonien?
Haben Sie eine Anerkennung für eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens oder haben Sie 9 Punkte Verringerung Ihrer Eigenständigkeit?
Dann können Sie Recht haben auf:
- Senkung der Steuer der natürlichen Personen durch eine Erhöhung des Steuerfreibetrags
- Zusätzlicher Steuervorteil bei Kindern mit einer Behinderung oder anderen unterhaltsberechtigten Personen mit einer Behinderung
- Senkung des Immobiliensteuervorabzugs
Weitere Informationen über diese Ermäßigungen und anderen Hilfen finden Sie auf der Website der belgischen Sozialen Sicherheit.
Bekommen Sie Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens oder Eingliederungsbeihilfe?
Dann können Sie Recht haben auf:
- Sozialtarif für Energie (Gas und Elektrizität)
- Erhöhte Beihilfe für Arztkosten
Weitere Informationen über den Sozialtarif für Energie finden Sie auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft. Weitere Informationen über die erhöhte Beihilfe für Arztkosten finden Sie auf der Website des LIKIV.
Wohnen Sie in der Region Brüssel - Hauptstadt?
Bekommen Sie eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens oder haben sie 9 punkte verringerung ihrer eigenständigkeit?
Dann können Sie Recht haben auf:
- Senkung der Steuer der natürlichen Personen durch eine Erhöhung des Steuerfreibetrags
- Zusätzlicher Steuervorteil bei Kindern mit einer Behinderung oder anderen unterhaltsberechtigten Personen mit einer Behinderung
- Senkung des Immobiliensteuervorabzugs
- Social-Internet-Angebot über einen Betreiber für festes Internet oder einen Social-Tarif für ein "Paket" (Internet + Telefonie/TV). Sie müssen Ihr Social-Internet-Angebot selbst beim Telekommunikationsbetreiber beantragen.
Weitere Informationen über diese Ermäßigungen und anderen Hilfen finden Sie auf der Website der belgischen Sozialen Sicherheit. Weitere Informationen über den Sozialtarif für Festnetzanschluss und Internet finden Sie auf der Website des Belgischen Instituts für das Post- und Fernmeldewesen (BIPF).
Bekommen Sie Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens oder Eingliederungsbeihilfe?
Dann können Sie Recht haben auf:
- Sozialtarif für Energie (Gas und Elektrizität)
- Erhöhte Beihilfe für Arztkosten
Weitere Informationen über den Sozialtarif für Energie finden Sie auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft. Weitere Informationen über die erhöhte Beihilfe für Arztkosten finden Sie auf der Website des LIKIV.