Parkkarte

Zuletzt aktualisiert: 10/07/2023

Was ist eine Parkkarte? 

Mit einer Parkkarte für Menschen mit einer Behinderung können Sie in Belgien als Fahrer und Beifahrer auf reservierten Plätzen parken. In manchen Gemeinden können Sie kostenlos parken. 

Erwachsene und Kinder können Recht auf eine Parkkarte haben. Eine Parkkarte zu haben bedeutet nicht automatisch, als Mensch mit Behinderung anerkannt zu sein. Die Parkkarte ist also kein Beweis für die Anerkennung Ihrer Behinderung. 

Die Karte ist persönlich: Nur Sie dürfen sie verwenden. Unterschreiben Sie sie deshalb in dem vorgesehenen Feld. Legen Sie die Karte hinter die Windschutzscheibe. Das Symbol des Rollstuhls und die Kartennummer müssen gut zu sehen sein. Wenn Sie in einem anderen Fahrzeug (mit-)fahren, müssen Sie die Parkkarte dabei haben. Eine Person kann nicht mehrere Parkkarten bekommen.

Wo dürfen Sie mit einer Parkkarte parken? 

Reservierte Plätze erkennen Sie an dem blauen Verkehrszeichen E9a (P-Zeichen) mit einem weißen Piktogramm, das eine behinderte Person im Rollstuhl darstellt, oder ergänzt durch das untere Schild mit dem Piktogramm. Das Piktogramm kann auch auf der Straße stehen. 

In bestimmten Städten und Gemeinden können Sie mit der Karte kostenlos parken. Fragen Sie in der Stadt oder Gemeinde nach, die Sie besuchen wollen. Sie können die Karte auch im Ausland verwenden. Wenden Sie sich für weitere Informationen an die Botschaft des Landes, in das Sie reisen. Für Orte in Europa finden Sie in einem Hilfsmittel der Europäischen Kommission die örtlichen Regeln für Parkkarten für Menschen mit einer Behinderung. 

Achtung! Einige Städte und Gemeinden stellen Parkplätze für Anwohner zur Verfügung. Ihre Parkkarte für Menschen mit einer Behinderung reicht dann nicht. Sie erkennen die Anwohnerplätze an dem P-Zeichen mit dem Zeichen 'Anwohner' darunter. Dieses Schild steht immer am Anfang und am Ende der Parkzone. 

Wer kann eine Parkkarte beantragen?

Sie haben Recht auf eine Parkkarte, wenn Sie folgenden Bedingungen genügen: 

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und unser Arzt hat Ihnen mindestens 12 Punkte bei der Bewertung Ihrer „Eigenständigkeit“ gegeben, also wie gut Sie tägliche Aktivitäten ohne Hilfe ausführen können, 
  • unser Arzt hat Ihnen mindestens 2 Punkte in der Rubrik ‚Fortbewegungen' gegeben. Das heißt: Durch Ihre Behinderung können Sie sich schwierig fortbewegen. Oder ohne Hilfe gar nicht; 
  • Sie haben eine dauerhafte Invalidität von mindestens 50 % im Zusammenhang mit den Beinen, 
  • Sie sind an beiden Armen vollständig gelähmt oder beide Arme wurden amputiert, 
  • der Arzt der Krankenkasse oder der flämische Sozialschutz hat Ihnen erlaubt, ein Hilfsmittel aus der Liste der Mobilitätshilfen (.pdf) zu kaufen (Motorroller und Dreiräder zählen nicht), 
  • Sie haben eine Anerkennung von 80 % oder mehr im alten (jetzt abgeschafften) System der Beihilfen für Menschen mit einer Behinderung oder der erhöhten Kinderzulage, 
  • Sie sind kriegsversehrt (zivil oder militärisch) mit einer Behinderung von 50 % oder mehr. 

Einen Antrag stellen

Melden Sie sich an beim digitalen Schalter My Handicap. Klappt das nicht? Brauchen Sie Hilfe? Schauen Sie sich die Anleitung für My Handicap an. 

Klicken Sie auf die Registerkarte „Meine Akte“. Hier stellen Sie den Antrag. Sie sehen die Produkte (Beihilfen und andere Formen der Unterstützung), die Sie beantragen können. Klicken Sie auf „Eine Parkkarte beantragen“. Es öffnet sich ein Antragsformular.  Zählen Sie auf, wie sich die Behinderung auf Ihren Alltag auswirkt. Füllen Sie alle Felder aus. Der Antrag kommt elektronisch zu uns. 

Tragen Sie auch ein, wie Ihr behandelnder Arzt heißt (zum Beispiel Ihr Hausarzt). Diesen Arzt bitten wir um Ihre medizinischen Angaben. 

Sie haben schon eine Beihilfe beantragt? Der Antrag ist noch offen? Dann müssen Sie den Fragebogen nicht ausfüllen. Möchten Sie noch eine Beihilfe beantragen? Tun Sie dies zuerst. Sonst werden Ihnen die Fragen zur Fortbewegung zweimal gestellt.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist meine parkkarte gültig? 

Manchmal ist die Parkkarte lebenslang gültig. Wenn nicht, dann steht das Enddatum auf der Karte. 

Wie verlängere ich meine parkkarte? 

Ist Ihre Karte bald nicht mehr gültig? Im digitalen Schalter My Handicap beantragen Sie eine Verlängerung. Das geht ein halbes Jahr vor dem Enddatum. 

Ihre Parkkarte ist ungültig geworden? Der neue Antrag läuft noch? Füllen Sie das Kontaktformular aus und beantragen Sie eine „vorläufige Bescheinigung“. Legen Sie diese neben die ungültige Parkkarte. 

Achtung! Beantragen Sie die Verlängerung mehr als ein halbes Jahr vor dem Enddatum? Dann verstehen wir das so, dass Sie ein zweites Exemplar der Karte wollen. Das zweite Exemplar ist genauso lange gültig wie das erste Exemplar. Das ist also sinnlos. 

Wissen Sie nicht, ob Sie Ihre Karte verlängern müssen? Füllen Sie das Kontaktformular aus - wir sagen es Ihnen. 

Meine parkkarte ist weg oder kaputt. Was jetzt? 

Dann bekommen Sie von uns eine neue Karte. Die neue Karte hat eine neue Nummer. Die alte Karte wird ungültig. 

  • War Ihre Karte noch mehr als ein halbes Jahr gültig? Erbitten Sie im digitalen Schalter My Handicap ein zweites Exemplar. 
  • War Ihre Karte weniger als ein halbes Jahr gültig? Füllen Sie das Kontaktformular aus und erbitten Sie ein zweites Exemplar. 

Achtung! Die alte Karte wird ungültig gemacht. Während Sie auf die neue Karte warten, ist die alte schon ungültig. Haben Sie auch das zweite Exemplar verloren? Füllen Sie das Kontaktformular aus und beantragen Sie eine neue Parkkarte. Dabei legen Sie die Verlustanzeige von der Polizei vor. 

Ist Ihre Karte kaputt? Haben Sie die neue Karte bekommen? Senden Sie dann die alte an uns zurück. Die Adresse steht hierunter. Wir wollen die Parkkarte zurückhaben, wenn der Inhaber verschieden ist. 

Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit 
Generaldirektion Personen mit Behinderung 
Kruidtuinlaan 50 bus 150 
1000 Brüssel

Haben Sie noch weitere Fragen?

Sie können auf dieser Website nicht finden, was Sie suchen? Oder haben Sie eine Frage zu Ihrer persönlichen Akte? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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