Bedingungen für die Anerkennung

Zuletzt aktualisiert: 9/07/2023

Haben Sie Anspruch auf eine Beihilfe oder andere Unterstützung? Dann müssen wir erst prüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Dann erkennen wir Ihre Behinderung an. 

Bescheinigung Anerkennung der Behinderung

Wenden Sie sich an uns für die Anerkennung Ihrer Behinderung. Sie bekommen dann eine Bescheinigung, mit der Sie unter bestimmten Bedingungen bei uns und/oder anderen Organisationen Recht auf soziale Vorteile haben. 

Beihilfen

Wenn wir Ihre Behinderung anerkennen und Sie den Bedingungen genügen, bekommen Sie von uns eine Beihilfe. Diese wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen. 

Dies sind die Bedingungen: 

  • Sie sind zwischen 18 und 65 Jahre alt und können wegen Ihrer Behinderung nicht arbeiten. Oder Sie arbeiten zwar, aber Ihre Erwerbsfähigkeit ist auf ein Drittel dessen beschränkt, was jemand ohne Behinderung auf dem Arbeitsmarkt verdienen kann. Dann haben Sie vielleicht Recht auf eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens
  • Sie sind zwischen 18 und 65 Jahre alt und finden es schwierig, Ihre täglichen Aktivitäten wie Kochen, Essen, Waschen, Putzen auszuführen? Dann haben Sie vielleicht Recht auf die Eingliederungsbeihilfe
  • Für die Berechnung Ihrer Beihilfe schauen wir auch auf Ihr Einkommen: Das darf nicht über einer bestimmten Grenze liegen. 

Achtung! Eine Beihilfe ist nicht dasselbe wie eine Invalidenrente oder eine Leistung, die Sie bekommen, weil Sie durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall behindert sind. Wenn Sie arbeitsunfähig sind, bekommen Sie vom LIKIV eine Invalidenrente. 

Parkkarte und Ermäßigungskarte öffentliche Verkehrsmittel

Können Sie sich wegen einer Behinderung schwierig fortbewegen? Dann kann es sein, dass Sie Recht auf eine Parkkarte für Menschen mit einer Behinderung haben. Für Blinde und Sehschwache gibt es auch eine Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel

Haben Sie noch weitere Fragen?

Sie können auf dieser Website nicht finden, was Sie suchen? Oder haben Sie eine Frage zu Ihrer persönlichen Akte? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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