Bezahlung Ihrer Beihilfe

Zuletzt aktualisiert: 23/01/2024

Sie bekommen Ihre Eingliederungsbeihilfe oder Einkommensersatz-Beihilfe monatlich ausgezahlt. Sie können die Bezahlung auf zweierlei Weise erhalten.

Wann wird Ihre Beihilfe ausgezahlt?

Mittels banküberweisung 

Erhalten Sie die Beihilfe per Überweisung? Dann wird der Betrag monatlich auf Ihr Konto überwiesen. In der untenstehenden Liste sehen Sie, an welchem Tag dies ist. Der Betrag ist spätestens am Ende dieses Tages auf Ihrem Konto. 

Mittels postanweisung 

Erhalten Sie die Beihilfe per Postanweisung? Dann wird bpost Ihnen den Betrag monatlich bereitstellen. In der untenstehenden Liste sehen Sie, an welchem Tag dies ist. Der Betrag wird spätestens am Ende dieses Tages bereitgestellt. 

Eine Postanweisung ist ein schriftlicher Zahlungsauftrag (wie ein Scheck), der drei Monate gültig ist. 

Monatliche auszahlungsdaten 2024 

Im Jahr 2024 werden die Beihilfen monatlich spätestens an den in der Liste genannten Tagen ausgezahlt. 

  • 23. Januar 2024
  • 20. Februar 2024
  • 19. März 2024
  • 23. April 2024
  • 22. Mai 2024
  • 25. Juni 2024
  • 23. Juli 2024
  • 20. August 2024
  • 24. September 2024
  • 22. Oktober 2024
  • 26. November 2024
  • 17. Dezember 2024

Ausstehende Beträge

Haben wir Ihre Beihilfe bewilligt? Dann haben Sie Anspruch auf die Beihilfe ab dem ersten Tag des Monats, der auf Ihren Antrag folgt.  

Zwischen Ihrem Antrag und unserer Entscheidung kann etwas Zeit liegen. Wenn wir Ihren Antrag bewilligen, haben Sie auch für diese Zwischenzeit Anspruch auf die Beihilfe. Die ausstehenden Beträge bekommen Sie zusammen mit der ersten Beihilfe ausgezahlt. 

Wenn Ihnen das öffentliche Sozialhilfezentrum in Erwartung unserer Entscheidung bereits Vorschüsse gezahlt hat, zahlen wir erst diese an das Sozialhilfezentrum zurück. 

Beispiel:

  • Datum Ihres Antrags: 18. Oktober 2023 
  • Datum unserer Entscheidung (Bewilligung): 27. Februar 2024 
  • Datum, ab dem Sie Anspruch auf Ihre Beihilfe haben: 1. November 2023

Wie wird Ihre Beihilfe ausgezahlt?

Mittels banküberweisung 

Die Beihilfe wird nur auf ein Girokonto überwiesen, dessen Eigentümer oder Mit-Eigentümer der Mensch mit Behinderung ist.  

Kümmert sich ein Verwalter um Ihre Konten? Dann muss Ihr Verwalter das Girokonto bewilligen, auf dem Sie die Beihilfe erhalten werden. Auch in diesem Fall müssen Sie Eigentümer oder Mit-Eigentümer des Girokontos sein. 

Haben Sie eine neue Kontonummer? Schließen Sie das alte Konto erst dann, nachdem Sie von uns die Bestätigung erhalten haben, dass wir die Beihilfe auf das neue Konto überweisen werden. 

Mittels postanweisung 

Auf ausdrücklichen und begründeten Antrag kann die Beihilfe auch über Postanweisung bei Ihnen zu Hause ausgezahlt werden. Sie können uns diesen Antrag über das Kontaktformular senden. 

Möchten Sie für die Auszahlung von Postanweisung zu Banküberweisung wechseln? Füllen Sie dann das Formular Wechsel von Postanweisung zu Banküberweisung (.pdf) aus und senden Sie es uns über das Kontaktformular. Geben Sie auf dem Formular auch Ihre Kontonummer an. 

Senden Sie uns den Antrag oder das ausgefüllte Formular lieber mit der Post? Senden Sie es dann an die folgende Adresse: 

Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit
Generaldirektion Personen mit Behinderung
Kruidtuinlaan 50 bus 150
1000 Brüssel

Haben Sie noch weitere Fragen?

Sie können auf dieser Website nicht finden, was Sie suchen? Oder haben Sie eine Frage zu Ihrer persönlichen Akte? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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