Erhöhte Kinderzulage

Zuletzt aktualisiert: 9/07/2023

Ist Ihr Kind jünger als 21 Jahre und hat es eine Behinderung oder chronische Krankheit? Dann kann es sein, dass Sie Recht auf eine erhöhte Kinderzulage oder eine Krankenversicherungszulage für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf haben. Diese Beihilfe bezahlen nicht wir. Sie ist abhängig von der Region, in der Sie wohnen.

Wohnen Sie in Flandern?

Dann finden Sie weitere Informationen auf der Website von FONS, dem flämischen Auszahler des Wachstumspakets.

Wohnen Sie in Wallonien?

Dann finden Sie weitere Informationen auf der Website von FAMIWAL, dem wallonischen Auszahler der Kinderzulage.

Wohnen Sie in Brüssel?

Dann finden Sie weitere Informationen auf der Website von Famiris, dem Brüsseler Auszahler der Kinderzulage. 

Wohnen Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft?

Dann finden Sie weitere Informationen auf der Website von Ostbelgien Familie, dem Auszahler der Kinderzulage für die deutschsprachige Gemeinschaft.

Mehr erfahren?

tere Informationen über die Kinderzulage in Belgien finden Sie hier:  

Haben Sie noch weitere Fragen?

Sie können auf dieser Website nicht finden, was Sie suchen? Oder haben Sie eine Frage zu Ihrer persönlichen Akte? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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