European Disability Card

Zuletzt aktualisiert: 9/07/2023

Was ist der "European Disability Card (EDC)"?

Der European Disability Card ist eine Karte, mit der Sie an kulturellen, sportlichen und Freizeitaktivitäten teilnehmen können. Sie gehen ins Kino, in einen Vergnügungspark, ins Theater, zu einer Sportveranstaltung oder in ein Museum? Dann können Sie mit dieser Karte auf alle möglichen Vorteile zählen.  

Welche Vorteile Sie erhalten, hängt von dem Partner ab, der die Karte akzeptiert. Informieren Sie sich also vor Ihrer Abreise auf der Website der European Disability Card, in den sozialen Medien oder in der Werbung des Ortes, den Sie besuchen, oder wenden Sie sich an den Partner selbst.  

Da die European Disability Card ein europäisches Projekt ist, können Sie die Karte nicht nur in Belgien, sondern auch in Zypern, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien und Slowenien verwenden.

Wer kann sich für die EDC bewerben?

Sie können den Ausweis beantragen, wenn Sie von einer für Menschen mit Behinderungen zuständigen Einrichtung anerkannt sind oder von dieser Unterstützung erhalten. Kinder, die Pflegegeld erhalten, haben ebenfalls Anspruch auf einen Europäischen Behindertenausweis. 

Die fünf belgischen Einrichtungen sind:

Sie beantragen den Ausweis bei der Einrichtung, an der Sie anerkannt sind. Auf der Website des European Disability Card können Sie nachlesen, wie Sie den Ausweis pro Einrichtung beantragen.

Wie beantragen Sie die European Disability card (EDC)?

Karte beantragen 

Sie können die Karte auf zwei Wegen beantragen. 

  • Sie können die Karte im Netz am digitalen Schalter My Handicap beantragen. Klappt das nicht? Brauchen Sie Hilfe? Schauen Sie sich die Anleitung für My Handicap an. Wenn Sie Recht auf die EDC haben, klicken Sie in der Registerkarte „Meine Akte“ auf „European Disability Card (EDC) beantragen“. Dazu müssen Sie keine Fragen beantworten. Sehen Sie diese Möglichkeit nicht? Dann haben Sie (noch) kein Recht darauf.  
  • Sie können die Karte beantragen, indem Sie das Kontaktformular ausfüllen. 

Rund einen Monat nach dem Antrag senden wir Ihnen die Karte mit der Post zu. Die Karte ist fünf Jahre gültig. Wie lange Ihre Behinderung anerkannt ist, spielt dabei keine Rolle. 

Karte verlängern 

Sie können die Karte auf zwei Wegen verlängern. 

  • Sie können die Karte im Netz am digitalen Schalter My Handicap verlängern. Klappt das nicht? Brauchen Sie Hilfe? Schauen Sie sich die Anleitung für My Handicap an. 
  • Sie können die Karte verlängern, indem Sie einen Brief senden an:
    Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit
    Generaldirektion Personen mit Behinderung
    Kruidtuinlaan 50 bus 150
    1000 Brüssel

Achtung! Ihre Karte darf nicht mehr gültig sein, wenn Sie eine neue Karte beantragen. Wenn Sie vorher eine neue Karte beantragen, können wir Ihnen nur eine Karte senden, die genauso lange gültig ist wie Ihre aktuelle Karte. Sie bestellen die neue Karte also erst dann, wenn die alte nicht mehr gilt. 

Zusammen mit der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit (ZDSS) prüfen wir, ob wir die EDC künftig automatisch verlängern können. Dann müssen Sie keine neue Karte mehr beantragen, wenn die alte nicht mehr gilt. Wir informieren Sie darüber in den nächsten Ausgaben des HandiNews-Rundbriefes und auf dieser Website.  

Karte verloren 

Wenn Sie Ihre Karte verlieren, können Sie einmalig eine neue Karte (ein zweites Exemplar) beantragen. Haben Sie die neue Karte ebenfalls verloren? Dann müssen Sie warten, bis Ihre erste Karte nicht mehr gültig ist (fünf Jahre).

Mehr erfahren?

Haben Sie noch weitere Fragen?

Sie können auf dieser Website nicht finden, was Sie suchen? Oder haben Sie eine Frage zu Ihrer persönlichen Akte? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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