Rechte und Unterstützung bei anderen Instanzen

Welche Rechte und Unterstützung bei anderen Instanzen gibt es?

Sie können bei uns eine Anerkennung Ihrer Behinderung, eine Parkkarte oder eine Beihilfe beantragen. Aufgrund Ihres Dossiers bei uns können Sie möglicherweise auch verschiedene Sozialleistungen und Steuervorteile bei anderen Instanzen bekommen.

Bestimmte Rechte werden zuerkannt, wenn Sie von unserer Instanz anerkannt werden, während Sie andere Rechte nur bekommen können, wenn Sie Anspruch auf eine Beihilfe haben. Es reicht dann nicht aus, dass wir Ihre Behinderung anerkannt haben. Manchmal gibt es bei den anderen Instanzen auch besondere zusätzliche Bedingungen. Auch sind bestimmte Rechte nur für diejenigen, die in einer bestimmten Region wohnen.

Wir erkennen diese Rechte nicht selbst zu. Es sind die Instanzen selbst, die darüber entscheiden, ob Sie die Bedingungen erfüllen, und die den Vorteil gewähren. Wir werden ihnen schon darüber informieren, dass Sie bei uns als Person mit einer Behinderung anerkannt sind (und möglicherweise eine Beihilfe erhalten).  Wir informieren ihnen automatisch, so dass Sie selbst keine Bescheinigungen des FÖD Soziale Sicherheit anfordern oder versenden müssen. Müssen Sie ausnahmsweise für einen bestimmten Vorteil jedoch eine Bescheinigung vorlegen, wird dies im Folgenden ausdrücklich erwähnt.

Liste der Rechte und Unterstützung für Erwachsene

Ob Sie Anspruch auf bestimmte Maβnahmen haben, hängt von der Anerkennung Ihrer Behinderung von uns oder von einer anderen offiziellen Instanz oder von der Beihilfe, die Sie erhalten, ab.

Wenn Sie weitere Fragen zu diese Rechte haben, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Instanzen.

Ich erhalte eine Beihilfe

Wenn Sie eine Beihilfe ausbezahlt bekommen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf folgende Rechte:

Erhöhte Beteiligung in der Gesundheitspflege

Sie zahlen weniger für Ihre Gesundheitspflege, zum Beispiel für eine Konsultation beim Arzt, für eine Krankenhausaufnahme oder für Medikamente.

Für weitere Informationen: wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Pensionskonto (Inaktivität wegen Behinderung)

Eine Periode von Inaktivität wegen Behinderung kann mitzählen für Ihre Arbeitnehmerpension und diese Periode kann mitzählen um nachzugehen, ob Sie vorzeitig in Pension gehen können.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Föderalen Pensionsdienst.

Sozialtarif für Ihre Wasserrechnung

Wenn Sie von uns eine Beihilfe (eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens, eine Eingliederungsbeihilfe oder ein Pflegebudget) erhalten, können Sie in Betracht kommen für den Sozialtarif. Wenn Sie am 1. Januar des Kalenderjahres Anspruch haben auf eine der obenerwähnten Beilhilfen wendet die Wassergesellschaft für dieses Jahr einen Sozialtarif an. Dieser Tarif beläuft sich auf 1/5 des normalen Tarifs.

Achtung: Dieser Vorteil gilt nur, wenn Sie in der Flämischen Region wohnen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Wassergesellschaft.

Verfügen Sie über eine eigene Wassergewinnung? Bitte wenden Sie sich an die Vlaamse Milieumaatschappij.

Sozialtarif für die Wasserverschmutzungsabgabe

Wenn Sie von uns eine Beihilfe erhalten, können Sie in Betracht kommen für den Sozialtarif. Sie müssen nur 1/5 der normalen Abgabe bezahlen. Wenn Sie am 1. Januar des Abgabejahres Anspruch auf eine dieser Beihilfen haben, wendet die Wassergesellschaft für dieses Jahr einen Sozialtarif an.

Achtung: dieser Vorteil gilt nur, wenn Sie in der Flämischen Region wohnen.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Vlaamse Milieumaatschappij.

Sozialtarif für Gas und Strom

Der Sozialtarif ist ein günstiger Tarif für Erdgas und/oder Strom. Er ist in ganz Belgien identisch, ungeachtet des Energielieferanten oder des Netzbetreibers.

Achtung

Es werden KEINE Papierbescheinigungen für den Sozialtarif für Gas und Strom mehr ausgestellt. Der FÖD Wirtschaft kann, auf der Grundlage unserer Informationen, automatisch den Sozialtarif für Gas und Strom zuerkennen. Der FÖD wird Ihrem Energielieferanten darüber informieren und Sie müssen selbst nichts nachweisen. Auch wenn Sie umziehen oder den Lieferanten wechseln, müssen Sie selbst nichts tun.

Die Liste mit Personen, die Anspruch auf den Sozialtarif für Gas und Strom haben, wird alle drei Monate vom FÖD Wirtschaft aktualisiert. Es kann also bis drei Monate dauern, bevor Ihr Tarif angeglichen wird.

Haben Sie ein Problem oder weitere Fragen über den Sozialtarif für Gas und Strom? Wenden Sie sich an den FÖD Wirtschaft:

Allgemeine Direktion Strom – Sozialenergie
Webseite: www.economie.fgov.be
E-mail: soc.ener@economie.fgov.be
Telefon: 0800 120 33

Achtung

Es hat KEINEN Sinn, sich an den FÖD Soziale Sicherheit zu wenden, da der Sozialtarif für Gas und Strom nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt: leider können wir Ihnen nicht dabei helfen.

Erhalten Sie eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (jetzt ‚Pflegebudget für pflegebedürftige betagte Menschen‘) und wohnen Sie in Flandern?

Dann ist es nicht unsere Instanz, sondern die Vlaamse Sociale Bescherming, die sich um den elektronischen Datenaustausch mit den Lieferanten kümmert. Wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch (02 553 46 54) an die Vlaamse Sociale Bescherming.

Unterstützung für öffentliche Verkehrsmittel

Kostenloses Abonnement De Lijn

Achtung: dieser Vorteil gilt nur, wenn Sie in der Flämischen Region wohnen und gilt nur für DE LIJN.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an DE LIJN oder schicken Sie eine E-Mail über dieses Kontaktformular.

Karte „kostenloser Begleiter“

Wenn Sie mit einem Begleiter auf dem Netz der SNCB, De LIJN, TEC oder STIB reisen, dann kann er oder sie kostenlos mit dir mitreisen. Beantragen Sie dafür eine Karte „Kostenloser Begleiter” bei der SNCB.

Ich habe eine Anerkennung meiner Behinderung

Wenn Ihrer Behinderung von uns oder von einer anderen offiziellen Instanz anerkannt wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf folgende Rechte:

Pflegepauschale für chronisch Kranke

Chronisch kranke Patienten, die hohe medizinische Kosten haben und stark auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können die Pflegepauschale in Anspruch nehmen. Sie kommen in Betracht für diesen Vorteil, wenn Sie wenigstens 12 Punkte haben (Anerkennung als Person mit einer Behinderung).

Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung oder an Ihre Krankenkasse.

Zusätzlicher Steuerfreibetrag auf das Einkommen natürlicher Personen

Sie erhalten ab dem 1. Januar des Steuerjahres einen zusätzlichen steuerfreien Betrag. Sie kommen in Betracht für diesen Vorteil, wenn Sie von uns als Person mit einer Behinderung anerkannt werden und bei der Bewertung Ihrer verminderten Selbstständigkeit für den Bezug einer Eingliederungsbeihilfe mindestens 9 Punkte erhalten haben. Sie kommen auch in Betracht für diesen Vortel wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um zumindest 2/3 reduziert wurde gegenüber dem, was eine Person ohne Behinderung durch die Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen kann, und wenn Sie Anspruch haben auf eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens.

Achtung: Ihre verminderte Erwerbsfähigkeit und Ihr Anspruch auf eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens müssen vor dem 65. Lebensjahr festgestellt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den FÖD Finanzen.

Sozialtarif für Telefon, Mobiltelefon, TV und/oder Internet

Wenn Sie in Betracht kommen für den Sozialtarif, zahlen Sie weniger für den Telefonanschluss und zahlen Sie eine niedrigere Abonnementgebühr und niedrigere Sprechgebühren.

Achtung

Um den Sozialtarif für Ihr Telefon, TV oder Internet zu erhalten, müssen Sie selbst noch eine Papierversion der Bescheinigung über die Anerkennung Ihrer Behinderung vorlegen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren eigenen Betreiber (z.B. Belgacom, Telenet, …).

Auf der Website des Belgischen Instituts für Postdienste und Telekommunikation (BIPT) finden Sie eine Liste mit den Kontaktdaten der Betreiber, die den Tarif anwenden:

Wie kann ich einen Antrag stellen?
  1. Stellen Sie einen Antrag bei Ihrem Telekombetreiber (NICHT beim FÖD Soziale Sicherheit). Sie können dies tun, indem Sie eine Kopie der Bescheinigung über die Anerkennung der Behinderung in Papierform an die zuständige Instanz senden.
  2. Der Betreiber sendet Ihren Antrag an das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT), wo geprüft wird, ob Sie Anspruch auf einen Sozialtarif haben, unter anderem unter Berücksichtigung Ihres Einkommens.
  3. Das BIPT sendet die Entscheidung an Ihren Betreiber.
  4. Im Falle einer positiven Entscheidung wird der Sozialtarif auf der nächsten Rechnung angewendet.

Ermäβigung des Immobiliensteuers

Die Ermäβigung des Immobiliensteuers wird für die Wohnung zuerkannt, in der eine Person mit einer Behinderung am 1. Januar des Steuerjahres ihren ordentlichen Wohnsitz hat. Sie kommen in Betracht für diesen Vorteil, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um wenigstens 2/3 reduziert wurde und/oder wenn Sie wenigstens 9 Punkte haben (Anerkennung als Person mit einer Behinderung).

Achtung

In der Flämischen Region werden bestimmte Ermäβigungen automatisch und andere auf Anfrage zuerkannt. In der Wallonische Region und der Region Brüssel-Hauptstadt müssen Sie alle Ermäβigungen selbst beantragen.

Um herauszufinden, welche Ermäβigungen Sie beantragen können und um einen Antrag zu stellen, wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Instanzen.

  • Wohnen Sie in der Flämischen Region? Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Vlaamse Belastingsdienst.
  • Wohnen Sie in der Region Brüssel-Hauptstadt? Wenden Sie sich an Bruxelles Fiscalité.
  • Wohnen Sie in der Wallonischen Region? Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die FÖD Finanzen.

Rechte und Unterstützung für sozialen Wohnungsbau

Der soziale Wohnungsbau hat mehrere Rechte und Unterstützung für Personen mit einer Behinderung. Sie variieren je nach Region. In der Regel handelt es sich um Vorrang für den Vermieterkandidat, Mietminderung oder Maβnahmen zur Anpassung der Wohnung an die Behinderung.

Achtung

Um einen der Rechte für sozialen Wohnungsbau in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie selbst einen Antrag bei den Gesellschaften für sozialen Wohnungsbau stellen.

Um herauszufinden, welche Rechte Sie in Anspruch nehmen können und um einen Antrag zu stellen, wenden Sie sich bitte an die Gesellschaften für sozialen Wohnungsbau.

Liste der Rechte und Unterstützung für Kinder

Ob Sie Anspruch auf bestimmte Maβnahmen haben, hängt von der Anerkennung Ihrer Behinderung von uns oder von einer anderen offiziellen Instanz ab.

Wenn Sie weitere Fragen zu den Rechte haben, können Sie sich an die zuständigen Instanzen wenden.

Pflegezuschlag für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf

Sie haben Anspruch auf einen Pflegezuschlag, wenn Ihr Kind wenigstens 4 Punkte in Säule 1 oder wenigstens 6 Punkte (Anerkennung als Person mit einer Behinderung) in total hat.

Achtung: dieser Vorteil gilt nur, wenn Sie in Flandern wohnen, und gehört zum Flämischen Sozialschutz.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte www.groeipakket.be

Erhöhte Beteiligung in der Gesundheitspflege

Sie bezahlen weniger für Ihre Gesundheitspflege, zum Beispiel für eine Konsultation beim Arzt, für einen Krankenhausaufnahme oder für Medikamente. Sie kommen in Betracht für diesen Vorteil, wenn Ihr Kind wenigstens 4 Punkte in Säule 1 hat (Anerkennung als Person mit einer Behinderung).

Für weitere Informationen: wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Sozialtarif für Gas und Strom

Der Sozialtarif ist ein günstiger Tarif für Erdgas und/oder Strom. Er ist in ganz Belgien identisch, ungeachtet des Energielieferanten oder Netzbetreibers. Sie kommen in Betracht für diesen Vorteil, wenn Ihr Kind wenigstens 4 Punkte in Säule 1 hat (Anerkennung als Person mit einer Behinderung).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den FÖD Wirtschaft: soc.ener@economie.fgov.be . 0800 120 33

Ermäβigung des Immobiliensteuervorabzugs

Die Ermäβigung des Immobiliensteuervorabzugs wird für die Wohnung zuerkannt, in dem eine Person mit einer Behinderung am 1. Januar des Steuerjahres ihren ordentlichen Wohnsitz hat. Sie kommen in Betracht für diesen Vorteil, wenn Ihr Kind wenigstens 4 Punkte in Säule 1 oder wenigstens 6 Punkte in total hat (Anerkennung als Person mit einer Behinderung).

Weitere Informationen?

Zusätzlicher Steuerfreibetrag auf das Einkommen natürlicher Personen

Haben Sie ein Kind mit einer Behinderung zu Lasten und hat Ihr Kund wenigstens 4 Punkte in Säule 1? Dann erhalten Sie ab dem 1. Januar des Steuerjahres einen zusätzlichen steuerfreien Betrag. Der steuerfreie Teil des Einkommens wird entsprechend der Anzahl der Kinder zu Lasten erhöht. Ein Kind mit einer Behinderung zählt für 2 Kinder.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den FÖD Finanzen.

Ermäβigung Erbschaftssteuer

Personen mit einer schweren Behinderung, die Erben sind, können eine Ermäβigung des Erbschaftssteuers bekommen. Sie kommen in Betracht für diesen Vorteil, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um wenigstens 2/3 reduziert wird und/oder wenn Sie wenigstens 9 Punkte haben (Anerkennung als Person mit einer Behinderung). Sie müssen auch eine Beihilfe erhalten.

Achtung: dieser Vorteil gilt nur, wenn der Verstorbene seinen letzten Steuerwohnsitz in der Flämischen Region hatte.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den FÖD Finanzen.

Ermäβigung des Mietpreises einer sozialen Mietwohnung

Sie haben ein Kind mit einer schweren Behinderung zu Lasten? Dann empfangen Sie einen Rabatt von 38 Euro auf den Mietpreis.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gesellschaften für sozialen Wohnungsbau.

Brauchen Sie dennoch eine Bescheinigung?

Die betreffenden Instanzen werden von uns automatisch darüber informiert, dass Sie als Person mit einer Behinderung anerkannt sind (und möglicherweise eine Beihilfe erhalten). Es sind die Instanzen selbst, die bestimmen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Grundsätzlich müssen Sie selbst keine Bescheinigung des FÖD Soziale Sicherheit anfordern und zuschicken. Wenn die betreffende Instanz dennoch um eine Papierbescheinigung bittet, können Sie diese über ein Kontaktformular anfordern.