Erhöhte Familienbeihilfe

Aufgrund der 6. Staatsreform wurden in jüngster Zeit einige Änderungen an der erhöhten Familienbeihilfe (EFB) vorgenommen.

In Brüssel hat Iriscare die Angelegenheit seit dem 1.1.2022 übernommen. Wenn Sie bereits eine laufende Akte haben oder vor 2022 einen Antrag auf Erhöhung gestellt haben, kann es sein, dass Ihre Akte bis Ende 2022 noch von der GD Menschen mit Behinderungen des FÖD Soziale Sicherheit verwaltet wird. In diesem Fall bleibt dieser Dienst Ihr einziger Kontakt für die Bewertung. Das Bewertungszentrum von Iriscare wird ab 2023 endgültig die Verantwortung für alle Bewertungen in Brüssel übernehmen.

Für Kinder, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen, ist ab dem 01.01.2022 die DSL (Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben) für die Anerkennung des zusätzlichen Kindergeldes zuständig.

Ab diesem Datum muss jeder Antrag über das Portal der Deutschsprachigen Gemeinschaft Home - Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben.

In Wallonien begann die Endphase der Übertragung des zusätzlichen Kindergeldes an die Aviq, am 1. Oktober 2021 und wird am 30.06.2022 abgeschlossen sein.

Neue Anträge :

In Wallonien wird seit dem 01.10.2021 die Aviq der bevorzugte Ansprechpartner der Familien für Erstanträge und übernimmt die medizinische Beurteilung. Für die Antragstellung ändert sich nichts; die Familie muss sich weiterhin an ihre Kindergeldkasse wenden.

Überprüfungen auf eigene Initiative :

Familien, die bereits einen Bescheid erhalten haben und die Akte auf eigene Initiative überprüfen lassen möchten, müssen sich an die Aviq oder an einen ihrer Partner (Krankenkassen, ÖSHZ, handicontacts...) wenden.

Seit dem 1.10.2021 werden diese Anträge von der Aviq verwaltet.

Überprüfungen auf Initiative der öffentlichen Behörden :

Der FÖD Soziale Sicherheit ist weiterhin für die Akten zuständig, deren Anerkennung vor dem 30/06/2022 abläuft. Die Eltern der Kinder erhalten 6 Monate vor dem Fälligkeitsdatum einen Brief, in dem sie aufgefordert werden, neue medizinische Formulare auszufüllen.

Ab dem 01.01.2022 wird die AVIQ die Bearbeitung der Akten übernehmen, deren Anerkennungsdatum nach dem 30.06.2022 abläuft.

Weitere Informationen finden Sie auf der AVIQ-Website (.pdf)

In Flandern wurde das System der Familienzulagen kürzlich reformiert und in "Groeipakket" umbenannt. Dazu gehört auch die erhöhte Familienbeihilfe , das in "Zorgtoeslag voor kinderen met een specifieke ondersteuningsbehoefte" (Beihilfe für die Un Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf) umbenannt wurde.

Flandern

Neue Anträge

Seit dem 1. Januar 2019 werden alle ersten Anträge auf ergänzendes Kindergeld in Flandern über den Zahlungsfonds von Groeipakket (FONS , Infino, Kidslife Vlaanderen, MyFamily oder Parentia) eingereicht, den die Eltern selbst gewählt haben. Die medizinische Beurteilung des behinderten Kindes wird von den Ärzten von „Kind en Gezin“ vorgenommen.

Revisionen auf eigene Initiative

Personen, die bereits über eine Akte verfügen und diese auf eigene Initiative revidieren lassen möchten, können sich bis Ende 2019 an den FÖD Soziale Sicherheit wenden. Seit dem 1. Januar 2020 müssen sich Antragsteller für einen solchen Antrag auf Überprüfung an den Zahlungsfonds der "Groeipakket" wenden. Der FÖD Soziale Sicherheit bearbeitet weiterhin die laufenden Überarbeitungen (diejenigen, für die er noch keine Entscheidung getroffen hat); die fertigen Akten werden dann monatlich nach Flandern übermittelt.

Staatlichen Revisionen

Zusätzlich zu den auf Initiative von Einzelpersonen vorgenommenen Revisionen gibt es auch staatlichen Revisionen auf Initiative der FÖD um zu verhindern, dass die Anerkennung des Kindes ausläuft. Die Eltern des Kindes werden immer mit einem Brief 6 Monate im Voraus informiert. Im Dezember hat der FÖD Soziale Sicherheit die letzten diesbezüglichen Schreiben für Akten versandt, deren Anerkennung spätestens am 30/06/2020 ausläuft. Flandern wird für die Überprüfung von Akten zuständig sein, deren Anerkennung nach dem 30.06.20 ausläuft.

Brüssel und Wallonien

Achtung

Achtung: Die folgenden Informationen gelten nur für Kinder, die in Brüssel oder Wallonien leben.

Was ist die erhöhte Familienbeihilfe für Kinder mit einer Behinderung?

Die erhöhte Kinderbeihilfe ist ein von den Kindergeldkassen gezahlter Zuschuss für Kinder mit einer Behinderung. Für sie bewerten wir die Behinderung Ihres Kindes, wenn es in Brüssel oder Wallonien lebt.

Ist Ihr Kind unter 21 Jahren alt und hat es eine Behinderung oder eine Krankheit?

Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe wenn die Beihinderung oder Erkranung Ihres Kindes:

  • körperliche oder geistige Folgen hat
  • täglichen Aktivitäten des Kindes (Mobilität, Lernfähigkeit, Körperpflege) beeinflusst
  • die Behinderung Auswirkungen auf die Familie (medizinische Behandlung, erforderliche Fahrten, Anpassung des Lebensumfeldes, …) hat.

Was sind die Bedingungen?

  • Die Behinderung des Kindes muss von unseren Ärzten anerkannt sein.
  • Eine Person der Familie muss Arbeitnehmer, Selbständiger, Beamter, Arbeitsloser, Kranker oder Rentner sein.
  • Das Kind muss Anspruch auf Kindergeld haben.
  • Das Kind muss jünger als 21 Jahre sein.

Der FÖD trifft eine Entscheidung über die Anerkennung der Behinderung Ihres Kindes. Über die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe entscheidet die Kindergeldkasse.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Achtung

Achtung: In Flandern muss der Antrag zunächst über den Zahler des Wachstumspakets gestellt werden. Von nun an wird Kind en Gezin (und nicht der FÖD Soziale Sicherheit für die Anerkennung der Behinderung verantwortlich sind.

  1. Wenden Sie sich zunächst an Ihre Kindergeldkasse, um Ihren Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe zu stellen. Wenn dies in Ordnung ist, erhalten Sie von uns einen Brief, in dem Ihnen die nächsten Schritte erklärt werden. Erst wenn Sie diesen Brief erhalten haben, können Sie uns über MyHandicap bitten, den Behinderung Ihres Kindes zu bewerten.
  2. Klicken Sie auf die blaue Schaltfläche rechts auf dieser Seite
    "My Handicap für die Bürger".
  3. Sie können sich auf verschiedene Weise anmelden:
    • Sie können als Elternteil (oder Nächster oder professioneller Berater) eine Vollmacht erhalten, um den Antrag mit Ihrer eigenen eID zu stellen.
    • Wenn Ihr Kind über 6 Jahre alt ist, können Sie sich auch mit seiner KidsID oder seinem elektronischen Personalausweis anmelden. Für Kinder unter 6 Jahren ist dies nicht möglich, da es noch keine PIN für ihren Kidsid gibt.
  4. Auf der Registerkarte "Meine Akte" klicken Sie auf Für die Anerkennung meines Kindes mit einer Behinderung muss ich noch das Formular ausfüllen
  5. Beantworten Sie den Fragebogen, der misst, wie die Behinderung die Unabhängigkeit einschränkt. Für Kinder betrachten wir die Auswirkungen der Behinderung auf das Leben des Kindes, aber auch auf das der Familie.

Ich brauche Hilfe bei der Antragstellung der erhöhten Familienbeihilfe

Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder Ihr ÖSHZ (Wohin kann ich mich in meiner Gemeinde wenden? (pdf, auf Französisch)).

Auch Ihre Krankenkasse kann Sie beim Ausfüllen des Fragebogens unterstützen. Vergessen Sie nicht, Ihren Personalausweis, Ihre Kontonummer und den Namen Ihres behandelnden Arztes mitzubringen!