Eingliederungsbeihilfe

Was ist die Eingliederungsbeihilfe (EB)?

Dies ist eine Beihilfe zum Ausgleich der Mehrkosten, die einer Person mit einer Behinderung entstehen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können ("Eingliederung").
Sind Sie zwischen 18 und 65 Jahre alt?

Haben du ernsthafte Schwierigkeiten bei der Durchführung alltäglicher Aktivitäten (wie Kochen, Essen, Waschen, Reinigen,....)? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Eingliederungsbeihilfe (EB). Wir untersuchen den Einfluss Ihrer Behinderung darauf, wie leicht Sie sich in Ihrem Alltag selbst helfen können ("Selbstständigkeit"). Unser Arzt wird Ihre Selbstständigkeit nach einem Punktesystem bewerten.

Was sind die Bedingungen?

Um Anspruch auf diese Beihilfe zu haben, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Behinderung muss von einem unserer Ärzte anerkannt sein.
  • Ihr Einkommen und das Ihres Partners darf bestimmte Grenze nicht überschreiten.
  • Sie müssen wenigstens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen im Bevölkerungsregister eingetragen sein.
  • Sie müssen Ihren Wohnsitz in Belgien haben und tatsächlich hier wohnen.

Ausnahmen

Achtung
  1. Vielleicht haben Sie auch Anspruch auf die Beihilfe wenn Sie jünger als 21 Jahre alt sind und entweder:
    • Verheiratet (gewesen) sind;
    • ein Kind zu Lasten haben;
    • Ihre Behinderung ist nach dem Entfallen des Anspruchs auf Kindergeld aufgetreten (Beispiel: eine 18-jährige Person arbeiten, und bekommt kein Kindergeld mehr. Er fällt einem Verkehrsunfall zum Opfer und erleidet eine Behinderung.).
    • Nach Verlust des Anspruchs auf Kindergeld eine Behinderung erworben haben (Z.B. Eine Person im Alter von 18 Jahren geht zur Arbeit und erhält kein Kindergeld mehr. Er wird Opfer eines Verkehrsunfalls und hat damit eine Behinderung.).
  2. Sie können auch dann eine Beihilfe erhalten, wenn Sie als Ausländer im Bevölkerungsregister, im Beamtenregister der Europäischen Union oder im Register der privilegierten Ausländer eingetragen sind, vorausgesetzt, Sie haben Ihren ständigen und tatsächlichen Wohnsitz in Belgien und erfüllen eine der folgenden Bedingungen:
    • Sie stammen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
    • Sie stammen aus Algerien, Island, Liechtenstein, Marokko, Norwegen, Tunesien oder der Schweiz und Sie sind bei einer Sozialversicherung angeschlossen oder Sie sind Student.
    • Sie sind Flüchtling.
    • Sie sind Ehepartner einer der oben genannten Personen, haben eine eingetragene Partnerschaft damit oder sind ein Familienmitglied davon. "Familienmitglied" bedeutet minderjähriges Kind, mehrjähriges Kind, Vater, Mutter, Schwiegervater oder Schwiegermutter; der/die/das im Hinblick auf Gesundheitspflege zu Lasten ist und im selben Haushalt wohnt.
    • Sie haben bis zum Alter von 21 Jahren erhöhte Familienbeihilfe erhalten.
  3. BREXIT: Personen mit britischer Staatsangehörigkeit, die vor dem 1. Januar Anspruch auf eine Eingliederungsbeihilfe hatten, behalten diesen Anspruch auch nach dem 31. Dezember 2020, sofern sie sich ununterbrochen in einer dieser Situationen befinden.

Wie wird meine Behinderung bewertet?

Um ein Eingliederungsbeihilfe zu erhalten, werden die Auswirkungen Ihrer Behinderung auf Ihre täglichen Aktivitäten ("Selbstständigkeit") untersucht. Insbesondere wird unser Arzt beurteilen, welche Schwierigkeiten Sie haben:

  • um sich zu bewegen.
  • um Mahlzeiten zuzubereiten und zu sich zu nehmen
  • sich selbst zu pflegen und anzuziehen
  • die eigene Wohnung zu unterhalten und die Haushaltstätigkeiten durchzuführen
  • Gefahren abzuschätzen und zu vermeiden
  • den Kontakt zu anderen Personen zu pflegen

Pro Kriterium gibt es maximal 3 Punkte: 0 Punkte = keine Schwierigkeiten, 1 Punkt = geringe Schwierigkeiten, 2 Punkte = große Schwierigkeiten, 3 Punkte = ohne Hilfe anderer unmöglich.

Anhand dieser Kriterien wird entschieden, welcher Kategorie Sie angehören. Sie müssen mindestens 7 Punkte haben, um Anspruch auf eine Eingliederungsbeihilfe zu haben.
Im Gegensatz zur Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE) berücksichtigt die Eingliederungsbeihilfe (EB) nicht direkt die Folgen Ihrer Behinderung für Ihre Möglichkeiten auf dem regulären Arbeitsmarkt. Bei der Ermittlung der Höhe Ihrer Beihilfe berücksichtigen wir Ihr tatsächliches Einkommen.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Klicken Sie auf die blaue Schaltfläche rechts auf dieser Seite"My Handicap für Bürger".

Melden Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis und Kartenleser an.

oder

über die Itsme-App.

Auf der Registerkarte "Meine Akte" können Sie auswählen, was Sie beantragen möchten (z.B. eine Beihilfe oder eine Parkkarte).

Klicken Sie auf „Ich kann über die lokalen Behörden (möglicherweise über meine Krankenkasse) Geld/eine Beihilfe beantragen (mit medizinischer Untersuchung)”, um das Antragsformular zu öffnen.

Beantworten Sie den Fragebogen, der untersucht, wie Ihre Behinderung Ihre Unabhängigkeit einschränkt.

Klicken Sie auf "Senden". Ihr Antrag wird von uns bearbeitet.

Brauchen Sie Hilfe bei der Beantragung einer Eingliederungsbeihilfe?

Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder an Ihr ÖSHZ (Wohin kann ich mich in meiner Gemeinde wenden? (.pdf)). Auch Ihre Krankenkasse kann Ihnen beim Ausfüllen des Fragebogens helfen. Bringen Sie unbedingt Ihren Personalausweis, Ihre Kontonummer und den Namen Ihres behandelnden Arztes mit!

Wovon hängt die Höhe meiner Beihilfe ab?

Die Höhe Ihrer Beihilfe hängt ab von:

  • Ihrer Familienzusammenstellung
    • Je nachdem, mit welchen Personen Sie zusammenwohnen, gehören Sie zu einer bestimmten Haushaltskategorie (A, B oder C). Für jede Kategorie gibt es einen Höchstbetrag.
  • dem zu versteuernden Einkommen Ihrer Familie
    • Wenn Ihres Gesamteinkommen (Arbeitseinkommen, Ersatzeinkommen, sonstiges Einkommen) einen bestimmten Betrag übersteigt, ist der Betrag Ihrer Beihilfe niedriger als der Höchstbetrag der Beihilfe. Seit dem 1. Januar 2021 berücksichtigen wir das Einkommen Ihres Partners nicht mehr. Wir brauchen immer noch alle Informationen über das Einkommen Ihres Partners, auch wenn das Einkommen des Partners vollständig freigestellt ist. Das Familieneinkommen ist auch für andere Zwecke wichtig, z. B. für die Bestimmung des zu berücksichtigenden Bezugsjahres.
    • Nur steuerpflichtiges Einkommen kommt in Betracht. Wenn Sie z.B. ehrenamtlich tätig sind, Ihr Einkommen aber bei Ihren Steuern nicht berücksichtigt wird, dann berücksichtigen wir dies nicht. Normalerweise betrachten wir Ihr Einkommen von vor zwei Jahren. Dieser Betrag steht auf Ihrem Steuerbescheid. Nur wenn sich das Einkommen Ihres Haushalts in den letzten 2 Jahren vor Ihrem Antrag um mindestens 20% verändert hat, berücksichtigen wir das Einkommen von vor einem Jahr.
  • die Konsequenzen Ihrer Behinderung für Ihr tägliches Leben

Wenn Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen kennen und die Auswirkungen Ihrer Behinderung abschätzen können, können Sie auf unserer Website eine Simulation zur Berechnung einer Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE) durchführen.

Starten Sie das Simulationsprogramm "Betrag BEE/EB" (auf Französisch) (.xls)

Achtung! Der Endbetrag, den Sie erhalten, hängt von der Schwere Ihrer Behinderung und der Untersuchung des Einkommens ab. Der Simulator gibt also nur eine Vorstellung davon, was wir berücksichtigen und noch nicht den tatsächlichen Betrag.

Möchten Sie, dass einer unserer Sozialarbeiter eine Simulation durchführt? Dann besuchen Sie bitte einen ihrer Bereitschaftszeiten in Ihrer Provinz (.pdf).

Bringen Sie folgendes mit:

  • Ihren letzten Steuerbescheid in Bezug auf die Steuer der natürlichen Personen …
  • eine Kopie Ihrer letzten persönlichen Einkommensteuererklärung