Beihilfe zur Unterstützung von Betagten
Beihilfe zur Unterstützung von Betagten
Von nun an sind die Regionen für die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten zuständig.
Bis Ende 2016 wurde die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten vom FÖD Soziale Sicherheit gewährt, unabhängig von Ihrer Region. Seit dem 1. Januar 2021 fällt diese Beihilfe vollständig in die Zuständigkeit der Regionen.
Wohnen Sie in Flandern?
Seit dem 1. Januar 2017 ist jedoch die Zuständigkeit für die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB) für alle Einwohner Flanderns auf die flämische Region übertragen worden. Dort übernehmen die Fürsorgekassen (verbunden mit Ihrer Krankenkasse) die Bearbeitung Ihrer Akte und die Zahlung Ihrer Beihilfe.
Weitere Informationen über den Ersatz der BUB ("Pflegebudget für pflegebedürftige ältere Menschen") finden Sie auf der Website des flämischen Sozialschutzes.
Wohnen Sie in Wallonien?
Seit dem 1. Januar 2021 können auch Sie sich nicht mehr beim FÖD Soziale Sicherheit. Sie können Ihren Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von AVIQ, die die Krankenkassen koordiniert.
Ab jetzt sind es auch die Krankenkassen, die unter der Aufsicht von AVIQ die medizinische Anerkennung Ihrer Behinderung für Ihren Antrag auf die BUB sicherstellen.
Stellten Sie vor dem 1. Januar 2021 einen Antrag, der noch nicht bearbeitet wurde? Für bereits eingereichte und noch nicht abgeschlossene Anträge bleibt unser FOD zuständig.
Hatten Sie schon eine BUB? Sie müssen nichts tun, um Ihre bestehende Akte zu übertragen. Ihre Krankenkasse übernimmt die Bearbeitung Ihrer Akte und die Auszahlung Ihrer Beihilfe. Die Höhe Ihrer Beihilfe ändert sich nicht.
Wohnen Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft?
Ab dem 1. Januar 2023 können Sie sich nicht mehr an den FÖD Soziale Sicherheit wenden, um einen Antrag auf Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen zu stellen. Sie müssen sich nun an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Fachbereich Gesundheit und Senioren - Team Pflegegeld für Senioren wenden.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Auch die Einstufung wird ab dem 1. Januar 2023 vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen.
Beziehen Sie derzeit eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten?
In diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen: Ihre Akte wird automatisch übertragen.
Das Ministerium prüft automatisch, ob das neue System, das in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angewendet wird, günstiger ist. Wenn der Betrag der Beihilfe erhöht wird, werden Sie darüber informiert. Andernfalls bleibt der Betrag der monatlich erhaltenen Zulage unverändert.
Wohnen Sie in Brüssel?
Seit dem 1. Januar 2021 können auch Sie sich nicht mehr beim FÖD Soziale Sicherheit bewerben. Kontaktieren Sie bitte Iriscare. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Website: https://www.myiriscare.brussels/fr/faq/.
Wenn Sie in Brüssel wohnen, führt der FÖD Soziale Sicherheit bis zum 31. Dezember 2021 die medizinische Anerkennung Ihrer Behinderung für Ihren Antrag auf eine BUB durch.
Hatten Sie schon eine BUB? Sie müssen nichts tun, um Ihre bestehende Akte zu übertragen. Iriscare übernimmt die Bearbeitung Ihrer Akte und die Auszahlung Ihrer Beihilfe. Die Höhe Ihrer Beihilfe ändert sich nicht.
Ziehen Sie von Brüssel oder Flandern nach Wallonien? Wenden Sie sich innerhalb von 3 Monaten an Ihre Krankenkasse, um Ihre Akte zu übertragen.
Ziehen Sie von Wallonien oder Brüssel nach Flandern? Wenden Sie sich innerhalb von 3 Monaten an Ihre Fürsorgekasse (verbunden mit Ihrer Krankenkasse).
Ziehen Sie von Wallonien oder Flandern nach Brüssel? Wenden Sie sich dann innerhalb von 3 Monaten an Iriscare.

Achtung: Wenn Sie in eine andere Region umziehen, müssen Sie sich mit der dort für die BUB zuständigen Einrichtung in Verbindung setzen, um Ihre Akte zu übertragen.
Wird Ihre Behinderung noch vom FÖD Soziale Sicherheit beurteilt?
Dann finden Sie unten weitere Informationen:
Wie wird Ihre Behinderung bewertet?
Um ein Beihilfe zur Unterstützung von Betagten zu erhalten, werden die Auswirkungen Ihrer Behinderung auf Ihre täglichen Aktivitäten untersucht. Insbesondere wird unser Arzt beurteilen, welche Schwierigkeiten Sie haben:
- um sich zu bewegen
- um Mahlzeiten zuzubereiten und zu sich zu nehmen
- sich selbst zu pflegen und anzuziehen
- die eigene Wohnung zu unterhalten und die Haushaltstätigkeiten durchzuführen
- Gefahren abzuschätzen und zu vermeiden
- den Kontakt zu anderen Personen zu pflegen
Pro Kriterium gibt es maximal 3 Punkte: 0 Punkte = keine Schwierigkeiten, 1 Punkt = geringe Schwierigkeiten, 2 Punkte = große Schwierigkeiten, 3 Punkte = ohne Hilfe anderer unmöglich.
Anhand dieser Kriterien wird entschieden, welcher Kategorie Sie angehören. Sie müssen mindestens 7 Punkte haben, um Anspruch auf eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten zu haben.