Auszahlung Ihrer Beihilfe
Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens und Eingliederungsbeihilfe werden monatlich ausgezahlt.
Zahlungen per Banküberweisung: spätestens am Ende des Tages, der in der folgenden Tabelle steht, wird der Betrag auf Ihrem Konto sein.
Zahlungen über Postsendungen: Bpost übergibt Ihnen die Zahlung per Postzustellung spätestens an dem Tag, der in der folgenden Tabelle angegeben ist.
2023
Im Jahr 2023 werden die Beihilfen an den folgenden Tagen ausgezahlt, je nachdem, ob die Zahlungen per Banküberweisung oder per Postsendungen erfolgen.
Fristen für Zahlungen per Banküberweisung |
Fristen für die Zahlung durch eine von Bpost ausgestellte Postsendung |
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Rückstände
Wenn Sie eine positive Entscheidung von uns erhalten, haben Sie ab dem ersten Tag des Monats, der auf Ihren Antrag folgt, Anspruch auf Ihre Beihilfe. Zwischen dem Zeitpunkt Ihres Antrags und unserer Entscheidung kann jedoch einige Zeit vergehen. Die Rückstände, auf die Sie in diesem Fall Anspruch haben, werden gemeinsam mit der ersten Zahlung ausbezahlt. Wenn Ihr ÖSHZ in der Zwischenzeit Vorschüsse bezahlt hat, wird zuerst mit dem ÖSHZ abgerechnet.
Beispiel:
- Antragsdatum: 18/10/2022
- Datum unserer positiven Entscheidung: 27/02/2023
- Datum, ab dem Sie Anspruch auf Ihre Beihilfe haben: 01/11/2022
Zahlungsweise
Die Beihilfe kann jedoch lediglich auf ein Girokonto überwiesen werden, dessen Inhaber oder Mitinhaber die Person mit Behinderung ist. Wird für die behinderte Person ein Sachverwalter bestellt, muss dieser das Girokonto genehmigen, auf das die Zulage eingezahlt wird. Die behinderte Person muss auch Inhaber oder Mitinhaber des Girokontos sein.
Wenn Sie eine neue Kontonummer haben, schließen Sie Ihr altes Konto erst, nachdem Sie von uns eine Bestätigung erhalten haben, dass Ihre Beihilfe auf das neue Konto überwiesen wird.
Auf ausdrücklichen und begründeten Antrag kann die Beihilfe mittels Postscheckanweisung zuhause ausbezahlt werden. Dieser Antrag kann per Brief oder E-Mail gestellt werden. Wenn Sie bis jetzt mittels Postscheckanweisung ausbezahlt wurden, künftig jedoch mittels Überweisung bezahlt werden möchten, füllen Sie bitte nachfolgendes Formular aus und senden Sie es per Brief oder mittels dem Kontaktformular an uns zurück. Geben Sie unbedingt Ihre Kontonummer an.
Achtung: die erhöhte Familienbeihilfe wird nicht von uns ausbezahlt. Dies erfolgt durch die Kasse für Familienbeihilfen oder den Sozialversicherungsfonds.