Zuletzt aktualisiert: 26/06/2025
Parkberechtigung
Was ist „Mein Auto“?
An „Mein Auto" wird ein Dauerparkrecht zugewiesen. Das ist interessant, wenn Sie ein eigenes Auto besitzen, einen regelmäßigen Fahrer haben oder ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum für Ihren Transporte nutzen. Dieses Dauerparkrecht bleibt so lange bestehen, bis Sie es selbst ändern möchten. Im Prinzip bleibt es so lange bestehen, wie Ihre Parkkarte für PMB gültig ist.
Was ist ein „anderes Auto“?
An „Anderes Auto“ wird ein Kurzparkrecht zugewiesen. Es ist für Personen gedacht, die für ihren Transport manchmal oder öfters verschiedene Fahrer benutzen. Sie können unbegrenzt Kurzparkrechte in Anspruch nehmen, aber natürlich nur eines zugleich. Ein Kurzparkrecht hat eine begrenzte Dauer von 24 Stunden (Sie können es aber auch früher beenden).
Was ist zu unternehmen, wenn ich 2 regelmäßige Fahrer habe, also mit 2 verschiedenen Fahrzeugen?
Wenn Sie zwei regelmäßige Fahrer haben, können Sie einem von ihnen das „Mein Auto“-Parkrecht zuweisen und mit einem „anderen Auto“ abwechseln, wenn der andere Fahrer Sie transportiert. Wenn Sie einen Fahrer für einen längeren Zeitraum und dann den anderen Fahrer für einen längeren Zeitraum einsetzen, können Sie natürlich das „Mein Auto“-Kennzeichen ändern.
Ich habe „mein Auto“, benutze aber noch eine Zeit lang ein anderes Fahrzeug
Auch wenn Sie über „mein Auto“ ein Dauerparkrecht haben, können Sie jederzeit ein Kurzparkrecht für ein „anderes Auto“ eingeben. Ihr Dauerparkrecht wird dann für die Zeit, in der Sie das Kurzparkrecht nutzen, vorübergehend pausiert; es kann immer nur ein einziges Parkrecht aktiv sein. Wenn Sie das Kurzparkrecht beenden oder es ausläuft, wird "mein Auto" automatisch wieder aktiv. Sie müssen also nichts dafür tun.
Erlischt das Parkrecht automatisch, wenn die Parkkarte nicht mehr gültig ist?
Ja, wir überprüfen regelmäßig alle noch gültigen Parkkarte. Dabei kann es zu einer minimalen Verzögerung kommen, aber das Parkrecht wird automatisch aufgehoben.
Sollte die Parkkarte noch im Auto sein, wenn das Auto geparkt ist und das Autokennzeichen digital registriert wurde?
Die Karte sollte immer an der Vorderseite des Fahrzeugs angebracht werden, so dass die Vorderseite der Karte zur Kontrolle sichtbar ist
Registrierung
Meine Karte ist lebenslang gültig. Muss ich mich also für den Rest meines Lebens nur einmal registrieren lassen?
Im Prinzip ja. Sie können das System so lange nutzen, wie Ihre Parkkarte gültig ist. Ihr Konto ist mit der Gültigkeitsdauer Ihrer Karte verknüpft.
Eigentlich registrieren Sie Ihr Kennzeichen. Wenn Ihre Karte lebenslang gültig ist und Sie Ihr ganzes Leben lang mit demselben Kennzeichen fahren, müssen Sie Ihr Kennzeichen tatsächlich nur einmal als Dauerparkrecht registrieren.
Wenn Sie Ihr Auto und Ihr Kennzeichen wechseln, können Sie das Dauerparkrecht natürlich mit Ihrem neuen Kennzeichen verknüpfen.
Sollte ich meine Parkkarte in der App registrieren, wenn ich sie ohnehin ins Auto lege?
Wenn die Gemeinde, in der Sie parken, die Parkberechtigung digital kontrolliert, ist es notwendig, die handyPark-App zu verwenden. Auf diese Weise gibt es bei einer Kontrolle keine Missverständnisse. Achtung: Überprüfen Sie auf der handyPark-Website, welche Städte und Gemeinden an handyPark teilnehmen.
Was passiert, wenn ich meine Parkkarte verliere und ein Duplikat beantrage? Muss ich dann das Duplikat erneut registrieren?
Ja. Ein Duplikat hat eine andere Nummer als Ihre Originelle Parkkarte. Daher müssen Sie diese neue Parkkarte selbst in der handyPark-App aktivieren.
Was muss ich tun, wenn meine Parkkarte abgelaufen ist und ich bereits eine neue Karte beantragt habe?
In diesem Fall können Sie eine „Bescheinigung über die Verlängerung der Gültigkeitdauer der Parkkarte” beantragen, die Sie zusammen mit Ihrer abgelaufenen Karte hinter die Windschutzscheibe legen müssen, um auf einem reservierten Parkplatz parken zu können. Diese Bescheinigung kann jedoch nicht zur handyPark-App hinzugefügt werden. Das bedeutet, dass Sie die handyPark-App ab dem Zeitpunkt des Ablaufs Ihrer Karte nicht mehr nutzen können. Für eine vorübergehende Lösung wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, in der Sie parken möchten.
Bekomme ich gegebenenfalls eine Erinnerung, wenn ich meine Registrierung erneuern muss?
Eine Erneuerung Ihrer Registrierung ist nicht erforderlich. Sobald Sie sich zum ersten Mal angemeldet haben, sind Sie in der Applikation bekannt. Sie müssen lediglich noch Kennzeichen aktivieren.
Wie schnell wird die Änderung des Kennzeichens registriert? Geschieht dies sofort?
Der Wechsel eines Kennzeichens und das entsprechende Parkrecht werden sofort angepasst.
Wie lange dauert es, ein neues Kennzeichen hinzuzufügen, und welche Informationen benötige ich (nicht jeder hat alle erforderlichen Papiere im Auto)?
Sie können ein Kennzeichen über die Webanwendung, die App oder den Schalter in Ihrer Gemeinde hinzufügen.
Für die erstmalige Nutzung der Webanwendung oder der App müssen Sie sich über eID/Itsme anmelden.
In der App haben Sie dann die Wahl, sich mit Ihrem eigenen Code, Fingerabdruck... (je nach Smartphone) anzumelden.
Wenn Sie die Webanwendung oder die App nicht nutzen, können Sie sich an den Schalter einer Gemeinde wenden, die das System nutzt. (Dies muss also nicht Ihre eigene Gemeinde sein).
Für die eID und am Schalter der Gemeinde benötigen Sie Ihren Personalausweis. In jedem Fall sollten Sie auch die Nummer Ihrer Parkkarte zur Hand haben.
Im Prinzip können Sie Ihre Gemeinde auch telefonisch kontaktieren. Dazu benötigen Sie den eindeutigen Code, den Sie in der Webanwendung oder in der App unter "Mein Profil" finden. Dazu müssen Sie sich ein erstes Mal über eID/Itsme anmelden.
Weitere Dokumente sind nicht erforderlich.
Wie wird die Identität des Karteninhabers bei der Registrierung überprüft?
Bei der Erstanmeldung bitten wir Sie, sich über eID/Itsme anzumelden und sofort Ihre Parkkartenummer anzugeben. Auf dieser Grundlage erstellen wir eine verschlüsselte Identifikation. Wenn jemand anderes als Sie versucht, sich mit der Nummer Ihrer Parkkarte anzumelden, wird dies nicht gelingen und es können keine unrechtmäßigen Parkrechte abgeschlossen werden.
Wenn jemand Ihre Parkkartenummer bereits vor Ihrer Erstanmeldung missbraucht hat, wird Ihnen ebenfalls der Zugang zur Anwendung verweigert. Wenn Sie der rechtmäßige Karteninhaber sind, können Sie dies bei der Gemeindeverwaltung berichtigen lassen. Dazu müssen Sie die erforderlichen Nachweise mitbringen, aus denen hervorgeht, dass die Karte auf Sie ausgestellt wurde.
Steht das Registrierungssystem nicht im Widerspruch zu den Rechtsvorschriften, die vorsehen, dass eine Parkkarte für Personen mit Behinderungen personen- und nicht fahrzeuggebunden ist?
Im Gegenteil, es ist komplementär. Das System stellt nämlich sicher, dass eine Verbindung zwischen der Gesetzgebung, die den persönlichen Charakter de Karte festlegt, und der örtlichen Gebührenordnung, die die Bedingungen für den Erwerb einer Parkberechtigung (in diesem Fall auf der Grundlage eines Autokennzeichens) festlegt, hergestellt wird.
Wie kann ich als Elternteil die Parkkarte meines Kindes über die App registrieren?
Sie können dafür Ihre eigene Itsme oder Ihren Personalausweis in Kombination mit der Parkkartenummer Ihres Kindes verwenden.
Wie kann eine Gemeinde/Stadt handyPark beitreten?
Alle Informationen darüber, wie Städte und Gemeinden beitreten können, finden Sie auf den Websites der VVSG under der UCVW.
Praktisch
Muss ich für die Nutzung des Systems bezahlen?
Nein, die Nutzung der Webanwendung und der App ist kostenlos.
In welchen Sprachen werden die Webanwendung und die App angeboten?
Sowohl die Webanwendung als auch die App sind auf Deutsch, Französisch, Niederländisch und Englisch verfügbar.
Funktioniert dieses System auch für ausländische Parkkarten?
Ja, sowohl in der Webanwendung als auch in der App können Sie einen Ländercode auswählen und dann Ihre Mobiltelefonnummer eingeben. Sie erhalten dann einen Anmeldecode für den Zugriff auf die Webanwendung oder die App. Sie können dann Ihre Kartennummer eingeben, um Ihr Kennzeichen zu registrieren. Mit einer ausländischen Parkkarte können Sie nur ein Kurzparkrecht abschließen.
Kann ich die Applikation auch in anderen europäischen Ländern nutzen, z. B. in Frankreich oder den Niederlanden?
Nein, die auf Ihrem Kennzeichen basierende Parkberechtigung ist nur in den teilnehmenden belgischen Städten und Gemeinden gültig. In der Applikation können Sie sehen, welche Städte und Gemeinden das digitale Recht über handyPark anerkennen.
Wenn einige Städte ihr eigenes System einführen wollen, brauche ich dann immer noch mehrere Anträge oder muss ich mich an verschiedenen Orten anmelden?
Es ist beabsichtigt, dass die eigenen Systeme der Städte und Gemeinden verschwinden und dass diese Applikation die einzige ist, die es ermöglicht, eine digitale Parkkarte für Inhaber von Parkkarten für Personen mit Behinderungen zu erstellen. Die Bedingung für die Teilnahme der Städte und Gemeinden ist, dass sie ihre eigenen Systeme innerhalb eines Jahres nach dem Beitritt abschaffen. Eine Liste der teilnehmenden Städte und Gemeinden finden Sie in der App. Wenn die Stadt/Gemeinde, in der Sie parken möchten, nicht aufgeführt ist, konsultieren Sie am besten die Parkregelung der jeweiligen Gemeinde.
Was passiert, wenn Sie vergessen, das Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem Sie unterwegs sind, zu korrigieren, und einen Strafzettel erhalten? Kann dies nachträglich korrigiert werden?
Dies hängt von den Kündigungsbedingungen der Gemeinde ab, in der Sie die Parkgebühr erhalten haben.
Welche Städte und Gemeinden sind beteiligt?
Sie können die aktuelle Liste in der App selbst oder auf der handyPark-Website finden.
Wie kann ich meine Stadt/Gemeinde von einer Teilnahme überzeugen?
Wenden Sie sich dazu am besten an den Beigeordneten für Mobilität in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Woher weiß ich, ob eine Gemeinde Scan-Fahrzeuge in Kombination mit handyPark oder ihr eigenes System verwendet?
Um zu erfahren, welche Städte und Gemeinden an handyPark teilnehmen und Scan-Fahrzeuge verwenden, können Sie die Parkregelung jeder teilnehmenden Gemeinde in der App einsehen. Wenn die Stadt/Gemeinde hier nicht aufgeführt ist, müssen Sie die Parkregelung dieser Stadt/Gemeinde selbst einsehen.
Wenn ich einen ungerechtfertigten Strafzettel erhalte, wem muss ich das melden?
Bei der Gemeinde/Stadt selbst oder direkt bei der Polizei.
Zugang
Was ist mit Menschen, die weder ein Smartphone noch einen Internetzugang haben? Können sie einen Strafzettel erhalten, wenn sie keine digitale Parkkarte besitzen?
Für Personen, die nicht digital vernetzt sind, werden in möglichst vielen Städten und Gemeinden auch Dienstleistungen über einen kommunalen Schalter angeboten. Hier kann ein Mitarbeiter die Beantragung und Registrierung des Kennzeichens für sie erledigen.
Ob Sie eine Parkgebühr bekommen oder nicht, hängt von den Regelungen in der Gemeinde ab. In einigen Gemeinden ist das Parken für Personen mit Behinderungen gebührenpflichtig, aber Sie erhalten eine Befreiung oder einen Vorzugstarif, wenn Sie über eine digitale Berechtigung verfügen.
Informieren Sie sich daher unbedingt über die Vorschriften der Gemeinde, in der Sie parken möchten, um zu entdecken, was mit der digitalen Parkberechtigung möglich und erlaubt ist.
Müssen Personen, die zwar ein Smartphone, aber kein unbegrenztes mobiles Internet haben, für das Internet bezahlen, um ein neues Kennzeichen zu verknüpfen?
Dies ist unabhängig von der Webanwendung oder der App, sondern hat mit dem Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter zu tun (Proximus, Base, Orange...). Sie können ein Kennzeichen auch immer über Ihren Heimcomputer in der Webanwendung oder über den physischen Schalter in der Gemeinde anmelden.
Was passiert, wenn mein Mobiltelefon kaputt ist? Kann ich die notwendigen Anpassungen dann einfach mit der App auf einem anderen Mobiltelefon vornehmen?
Ja, das können Sie tun. Ihr Konto ist nicht gerätespezifisch. Wenn Sie auf Ihrem alten Mobiltelefon einen Code, Fingerabdruck usw. verwenden, müssen Sie dies auf Ihrem neuen Mobiltelefon erneut einrichten. Bevor Sie dies tun können, müssen Sie sich beim ersten Mal wieder über eID/Itsme anmelden.
Ist die App für sehbehinderte und blinde Menschen geeignet?
Sowohl die handyPark-Website als auch die App sind vollständig mit einer Vorlesefunktion ausgestattet. Die App ist außerdem so konzipiert, dass sie eine Schriftgröße von 200 % auf Smartphones unterstützt und trotzdem genügend Informationen auf dem Bildschirm anzeigt. Schließlich gibt es sowohl auf der Website als auch in der App einen hellen und einen dunklen Modus. Sie können dies auf der Registerkarte "Meine App" einstellen.
Technisch
Was passiert, wenn die App eine Zeit lang nicht funktioniert? Gibt es dann eine Telefonnummer, die ich anrufen kann?
Die erste Anlaufstelle ist der Schalter der teilnehmenden Gemeinde.
Was passiert, wenn die App nicht mehr funktioniert, weil mein eigenes Smartphone keine neuen Updates mehr durchführen kann? Kann eine nicht aktualisierte Version der App dann immer weiter genutzt werden?
Es ist möglich, dass eine nicht aktualisierte Version der App noch verwendet werden kann. Es besteht aber die Gefahr, dass Sie Sicherheitsprobleme bekommen, weil Ihr Smartphone keine neuen Updates mehr durchführen kann.
Welche Daten speichert die App über mich?
Über eID und Itsme wird Ihre Nationalregisternummer abgefragt, um ein eindeutiges Konto zu erstellen. Diese Nationalregisternummer wird unwiderruflich verschlüsselt und in der Anwendung in eine Benutzer-ID umgewandelt. Sie sind also nicht als Nutzer identifizierbar. Darüber hinaus speichern wir selbstverständlich die Nummer Ihrer Parkkarte und die Kennzeichen der hinzugefügten Fahrzeuge.
An wen kann ich mich bei technischen Problemen wenden?
Haben Sie anhaltende technische Probleme mit der App, melden Sie diese bitte über handypark@antwerpen.be