Zuletzt aktualisiert: 21/01/2026
Bis vor kurzem konnten Sie bei der Generaldirektion Personen mit Behinderung (GD HAN) nur dann eine Beihilfe beantragen, wenn Sie zwischen 18 und 65 Jahre alt waren. Da das gesetzliche Rentenalter inzwischen jedoch auf 66 Jahre angehoben wurde, führte dies zu Problemen. Personen mit einer Behinderung, die zwischen 65 und 66 Jahre alt waren, konnten nämlich keinen Antrag auf eine Beihilfe bei der DG HAN einreichen.
Das ändert sich nun.
Am 2. Januar 2026 wurde der königliche Erlass veröffentlicht, der die Altersvoraussetzung anpasst und dem gesetzlichen Rentenalter gleichstellt. Dies bedeutet, dass Sie ab jetzt auch nach Ihrem 65. Geburtstag eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE) oder Eingliederungsbeihilfe (EB) beantragen können – bis Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben.
Warum ist das wichtig?
- Es besteht nun wieder ein reibungsloser Übergang zwischen den verschiedenen Systemen und Zuständigkeiten auf föderaler Ebene und innerhalb der Gemeinschaften.
- Die Regelung folgt dem gesetzlichen Rentenalter. Wenn dieses in Zukunft erneut steigen sollte, erhöht sich auch das Höchstalter für die Beihilfen entsprechend.
Was bedeutet das konkret für Sie?
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Sind Sie älter als 65 und haben Sie noch keine Beihilfe?
Dann können Sie diese dennoch beantragen – bis Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Es handelt sich dabei speziell um einen Erstantrag oder eine neue Bewertung Ihrer Behinderung. Sie können Ihren Antrag bis zum Tag vor Ihrem 66. Geburtstag einreichen. -
Haben Sie bereits eine Beihilfe?
Dann ändert sich für Sie nichts. Ihr Anspruch bleibt bestehen – auch nach Ihrem 66. Geburtstag oder nach Erreichen des neuen gesetzlichen Rentenalters. -
Sind Sie nach dem 1. Januar 2025 65 Jahre alt geworden und konnten aufgrund der damaligen Gesetzgebung keinen Antrag stellen?
Dann können Sie jetzt vorübergehend einen Antrag mit rückwirkender Wirkung einreichen. Die dazugehörigen Bedingungen werden unten erläutert.
Einen Antrag rückwirkend einreichen
Wenn Sie nach dem 1. Januar 2025 65 Jahre alt geworden sind, können Sie nun einen Antrag auf BEE und/oder EB stellen. Dafür gelten folgende Bedingungen:
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Ihr Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des königlichen Erlasses eingereicht werden, d. h. spätestens bis zum 31. März 2026.
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Wenn festgestellt wird, dass Sie Anspruch auf eine Beihilfe haben, erhalten Sie diese frühestens ab dem ersten Tag des Monats, der auf Ihren 65. Geburtstag folgt.
Beispiel:
Sie wurden am 1. September 2025 65 Jahre alt. Der königliche Erlass wurde am 2. Januar 2026 veröffentlicht. Sie können daher zwischen dem 2. Januar 2026 und dem 31. März 2026 einen Antrag stellen. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, haben Sie rückwirkend Anspruch auf eine Beihilfe ab frühestens dem 1. Oktober 2025. -
Zusätzlich müssen Sie die weiteren medizinischen und administrativen Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
- Sie müssen im Bevölkerungsregister eingetragen sein oder andere Nationalitätsvoraussetzungen erfüllen.
- Sie müssen in Belgien wohnhaft und dort tatsächlich ansässig sein.
Wie können Sie einen Antrag einreichen?
Unsere internen Systeme müssen noch an diese Änderungen angepasst werden. Zurzeit können Sie einen Antrag mit rückwirkender Wirkung nicht über My Handicap einreichen – dieser muss über das Kontaktformular gestellt werden.
Haben Sie noch Fragen?
Dann können Sie uns jederzeit über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0800 98 799 erreichen
(Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:30–12:30 Uhr sowie Dienstag von 13:00–16:00 Uhr).