[NEWS]Das Rentenalter wurde auf 66 Jahre angehoben: Die Altersvoraussetzung für IVT und IT wird entsprechend erhöht!

Zuletzt aktualisiert: 3/04/2026

Bis vor kurzem konnten Sie bei der Generaldirektion Personen mit Behinderung (GD HAN) nur dann eine Beihilfe beantragen, wenn Sie zwischen 18 und 65 Jahre alt waren. Da das gesetzliche Rentenalter inzwischen jedoch auf 66 Jahre angehoben wurde, führte dies zu Problemen. Personen mit einer Behinderung, die zwischen 65 und 66 Jahre alt waren, konnten nämlich keinen Antrag auf eine Beihilfe bei der DG HAN einreichen.

Das ändert sich nun.

Am 2. Januar 2026 wurde der königliche Erlass veröffentlicht, der die Altersvoraussetzung anpasst und dem gesetzlichen Rentenalter gleichstellt. Dies bedeutet, dass Sie ab jetzt auch nach Ihrem 65. Geburtstag eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE) oder Eingliederungsbeihilfe (EB) beantragen können – bis Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben.


Warum ist das wichtig?

  • Es besteht nun wieder ein reibungsloser Übergang zwischen den verschiedenen Systemen und Zuständigkeiten auf föderaler Ebene und innerhalb der Gemeinschaften.
  • Die Regelung folgt dem gesetzlichen Rentenalter. Wenn dieses in Zukunft erneut steigen sollte, erhöht sich auch das Höchstalter für die Beihilfen entsprechend.

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Sind Sie älter als 65 und haben Sie noch keine Beihilfe?
    Dann können Sie diese dennoch beantragen – bis Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Es handelt sich dabei speziell um einen Erstantrag oder eine neue Bewertung Ihrer Behinderung. Sie können Ihren Antrag bis zum Tag vor Ihrem 66. Geburtstag einreichen.

  • Haben Sie bereits eine Beihilfe?
    Dann ändert sich für Sie nichts. Ihr Anspruch bleibt bestehen – auch nach Ihrem 66. Geburtstag oder nach Erreichen des neuen gesetzlichen Rentenalters.

 


Wie können Sie einen Antrag einreichen?

Unsere internen Systeme müssen noch an diese Änderungen angepasst werden. Zurzeit können Sie einen Antrag mit rückwirkender Wirkung nicht über My Handicap einreichen – dieser muss über das Kontaktformular gestellt werden.


Haben Sie noch Fragen?

Dann können Sie uns jederzeit über das Kontaktformular oder telefonisch unter 02/202 02 02 erreichen
(Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:30–12:30 Uhr sowie Dienstag von 13:00–16:00 Uhr).

Haben Sie noch weitere Fragen?

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