Übertragung der Zuständigkeit für die Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen auf die Deutschsprachige Gemeinschaft
22. Dezember 2022
Am 1. Januar 2023 wird die Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen zu den Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft gehören.
Wie es bereits für Brüssel, Flandern und die Wallonische Region der Fall ist, wird der FÖD Soziale Sicherheit für Personen, die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft abhängen, nicht mehr die Akten für die Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen verwalten.
Die Akten werden vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Fachbereich Gesundheit und Senioren - verwaltet. Auch die Einstufung wird ab dem 1. Januar 2023 vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen.
Personen, die derzeit vom FÖD Soziale Sicherheit eine Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen erhalten müssen nichts unternehmen: Ihre Akte wird automatisch übertragen.
Das Ministerium prüft automatisch, ob das neue System, das in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angewendet wird, günstiger ist. Wenn der Betrag der Zulage erhöht wird, werden die betroffenen Personen darüber informiert. Andernfalls bleibt der Betrag der monatlich erhaltenen Zulage unverändert.
Personen, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen und eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (jetzt Pflegegeld) erhalten wollen, können dieses nicht mehr bei der GD Personen mit Behinderung des FÖD Soziale Sicherheit beantragen.
Sie müssen sich an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Fachbereich Gesundheit und Senioren - Team Pflegegeld für Senioren wenden.
Weitere Informationen und Kontaktdaten auf der Internetseite des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.