Zuletzt aktualisiert: 9/07/2023
Ihr Einkommen wird erhöht
Wenn sich Ihr Jahreseinkommen oder Ihr Haushaltseinkommen um mindestens 20% erhöht, sind Sie verpflichtet, uns darüber innerhalb von 3 Monaten zu informieren. Kontaktieren Sie uns oder einen Sozialarbeiter in Ihrer Gegend um die Änderung Ihres Einkommens zu melden. So können wir prüfen, ob die Änderung Ihres Einkommens einen Einfluss auf Ihre Beihilfe hat. Die Neuberechnung erfolgt am 31. Dezember des Jahres, in dem sich das Einkommen (von Ihnen und Ihrem Haushalt) um mindestens 20% verändert hat.
Wenn Sie uns nicht informieren, besteht die Chance, dass wir Ihre Beihilfe oder einen Teil Ihrer Beihilfe zurückfordern.
Ihr Einkommen wird vermindert
Wenn sich Ihr Einkommen oder Ihr Haushaltseinkommen vermindert, können Sie einen neuen Antrag stellen. Die Neuberechnung erfolgt am 31. Dezember des Jahres, in dem sich das Einkommen (von Ihnen und Ihrem Haushalt) um mindestens 20% verändert hat.
Eine Einkommensverminderung bedeutet jedoch nicht unmittelbar, dass Sie eine höhere Beihilfe erhalten werden. In bestimmten Fällen kann Ihre Beihilfe sogar vermindert werden.
Bevor Sie einen neuen Antrag einreichen, empfehlen wir Ihnen, uns oder einen Sozialarbeiter in Ihrer Gegend zunächst zu fragen, ob es überhaupt einen Sinn hat, einen neuen Antrag zu stellen.
Die Einkommensart ändert sich
Wenn Ein Arbeitseinkommen durch ein Sozialversicherungseinkommen ersetzt wird (beispielsweise: Arbeitslosengelt, Invaliditätsentschädigung Ihrer Krankenkasse, Pension, ...), müssen Sie uns onder einen Sozialarbeiter in Ihrer Gegend dies innerhalb von 3 Monaten mitteilen.
Sie beginnen zu arbeiten
Wenn Sie als Arbeitnehmer zu arbeiten beginnen, müssen Sie uns dies nicht mitteilen. Wir werden hierüber nämlich automatisch informiert.
Wenn Sie jedoch eine Tätigkeit als Selbständiger beginnen, müssen Sie dies jedoch innerhalb von drei Monaten melden. Sie können dies direkt bei unserer Dienststelle oder über einen Sozialarbeiter in Ihrer Gegend.
Sie gehen in Pension
Wenn Ihr Einkommen oder Ihr Haushaltsabkommen durch Ihre Pension vermindert wurde können Sie einen neuen Antrag auf eine Beihilfe einreichen.
Wenn Sie eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE) und/oder eine Eingliederungsbeihilfe (EB) erhalten haben, nun jedoch 65 Jahre geworfen sind und in Pension gehen, kann die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB) beantragt werden.
Wir berechnen dann die Höhe der Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB), auf die Sie möglicherweise Anspruch haben. Wir vergleichen diese Summe mit der aktuellen Summe Ihrer EB oder BEE. Sie erhalten von uns die Beihilfe, die für Sie am günstigsten ist (BEE/EB oder BUB). Sie verlieren also nicht zwangsläufig Ihre Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens oder Eingliederungsbeihilfe.