Beurteilung der Behinderung

Wie bewerten wir Ihre Behinderung?

Wenden Sie sich an die Generaldirektion Personen mit Behinderung für die Anerkennung Ihrer Behinderung.  Wie sieht das Anerkennungsverfahren aus ?

Für Kinder bis zum 21. Lebensjahr sind viele medizinische Beurteilungen für zusätzliches Kindergeld in die Zuständigkeit der Regionen übergegangen. Weitere Informationen darüber, an welche Behörde Sie sich wenden können, finden Sie auf die Seite erhöhte Familienbeihilfe.

Diese Informationen gelten nur für Kinder, die in Brüssel oder Wallonien leben. Die Beurteilung der Behinderung von in Flandern lebenden Kindern wird ab dem 1. Januar 2019 von „Kind en Gezin” und nicht mehr vom FÖD Soziale Sicherheit durchgeführt. In Flandern werden auβerdem die zusätzlichen Familienbeihilfen als “Pflegezuschlag für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf” bezeichnet und sind Teil des „Groeipakket“ (ehemalige Familienleistungen und Geldzulagen). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite “Zusätzliche Familienbeihilfen”.

Bei Erwachsene ab 18 Jahren, die eine Bescheinigung Anerkennung der Behinderung, eine Eingliederungsbeihilfe oder eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten beantragen, untersuchen wir die Auswirkung der Behinderung auf Ihre Fähigkeit, Alltagsverrichtungen zu leisten ("Selbstständigkeit"). Unser Arzt untersuch 6 Aktivitäten:

  1. die Fähigkeit im Bereich der eigenen Mobilität
  2. die Fähigkeit, Mahlzeiten zuzubereiten und zu sich zu nehmen
  3. die Fähigkeit, sich selbst zu pflegen und anzuziehen
  4. die Fähigkeit, die eigene Wohnung zu unterhalten und die Tätigkeiten im Haushalt durchzuführen
  5. die Fähigkeit, Gefahren abzuschätzen und zu vermeiden
  6. die Fähigkeit, Kontakte zu anderen Personen zu pflegen.

Pro Kriterium erhalten Sie höchstens 3 Punkte:

  • 0 Punkte = keine Schwierigkeiten
  • 1 Punkt = wenig Schwierigkeiten
  • 2 Punkte = große Schwierigkeiten
  • 3 Punkte = unmöglich, ohne die Hilfe einer anderen Person

Für die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens untersuchen wir die Auswirkung der Behinderung auf Ihre Arbeitsfähigkeit (Ihre "Erwerbsfähigkeit").

Für die Parkkarte für Personen mit Behinderung untersuchen wir Ihre Fähigkeit, sich zu bewegen.

Sie haben Anspruch auf eine nationale Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel, wenn Sie blind oder sehbehindert sind (mindestens eine 90-prozentige dauerhafte Invalidität).

Sie haben Anspruch auf Steuervergünstigungen für Ihr eigenes Fahrzeug wenn Sie völlig blind sind, Ihre beine funktionsunfähig sind (mindestens 50% Invalidität), Sie an den Armen völlig gelähmt sind oder Ihnen beide Arme amputiert wurden.

Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?

Wohnen sie in Flandern und möchten Sie eine Beihilfe zur Unterstützung (BUB) beanfragen?

Ab 1. Januar 2017 müssen Sie die BUB bei der Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse oder bei der Vlaamse Zorgkas statt beim FÖD beantragen.
Bitte lesen Sie diese Übersicht (.pdf) um der in Ihrer spezifischen Situation zu unternehmenden Schritte zu bekommen und um zu erfahren, mit wem Sie Kontakt aufnehmen können.

Weitere Informationen: www.vlaamsesocialebescherming.be

Die Anerkennung Ihrer Behinderung und die Anforderung Ihrer medizinischen Unterlagen bei Ihrem Hausarzt erfolgt nach wie vor durch den FÖD Soziale Sicherheit.

Ihre Pflegeversicherung setzt uns über Ihren Antrag in Kenntnis, woraufhin wir mit Ihrem Hausarzt Kontakt aufnehmen. Falls weitere Informationen benötigt werden, oder falls Sie zur ärztlichen Untersuchung vorgeladen werden, wird der FÖD Sie darüber informieren.

Wohnen Sie in Brüssel oder Wallonien und möchten Sie einen Antrag einreichen fur eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB)? / Sie möchten eine andere Beihilfe bewerben, unabhängig von Ihrer Region?

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erkundigen wir uns automatisch bei Ihrem Arzt oder Spezialisten über Ihre Lage, so dass wir die Folgen Ihrer Behinderung bewerten können. Gelegentlich reicht diese Information aus, aber in den meisten Fällen laden wir Sie noch zu einem Gespräch mit unserem Arzt ein.

Um Ihren Antrag einzureichen füllen Sie zuerst einen online Fragebogen aus, mittels dessen neben administrativen Informationen auch Auskünfte über die Auswirkungen Ihrer Behinderung auf die Durchführung der Alltagsverrichtungen ermittelt werden sollen.

Verlauf des Arztbesuches

Sehen Sie sich den Verlauf eines Besuchs bei unserem Arzt in dem folgenden Video an (YouTube):

Verlauf des Arztbesuches (YouTube)

Vorbereitung

  • Wenn das Datum für Sie nicht passt, kontaktieren Sie bitte umgehend das Zentrum für medizinische Expertise, um einen neuen Termin zu bekommen.
  • Lesen Sie die Einladung sorgfältig im Hinblick auf das korrekte Datum, die korrekte Adresse und um zu erfahren, ob Sie noch zusätzliche medizinische Berichte mitbringen müssen.
  • Vergessen Sie nicht, Ihr Einladungsschreiben und Ihre Identitätskarte mitzubringen.

Verlauf des Gesprächs

Bevor Sie untersucht werden, wird unser Arzt sich vorstellen, Ihnen kurz erklären, wie die Bewertung verlaufen wird und Ihre etwaigen Fragen beantworten. Unser Arzt stellt keine Diagnose. Er prüft nur, inwiefern Ihre Behinderung Ihre täglichen Tätigkeiten oder Ihre Erwerbsfähigkeit beeinflusst. Es wird kein Blut abgenommen, und spezifische Untersuchungen wie z.B. Radiografien oder Echografien werden nicht vorgenommen.
Falls Sie eine dritte Person mitgebracht haben, darf diese Person, wenn Sie dies wünschen, bei der medizinischen Bewertung anwesend sein.

Standort unserer medizinischen Zentren

Unsere medizinischen Zentren finden Sie in allen großen Provinzstädten.

Sie können auch ersuchen, zuhause untersucht zu werden, wenn Sie sich permanent nicht fortbewegen können, auch nicht mit Hilfe anderer Personen. Sie müssen dies allerdings nachweisen, indem Sie eine ärztliche Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes an eines unserer medizinischen Zentren senden.

Simulation

Mit dem Simulationstool "Selbständigkeit" (.xls) können Sie selbst überprüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass wir Ihre Behinderung anerkennen. Achtung: Es liefert in keinem Fall ein endgültiges Ergebnis hinsichtlich der Anerkennung Ihrer Behinderung. Die diesbezügliche Entscheidung wird von unseren Ärzten getroffen.

Starten Sie den Simulator (.xls)

Erledigungsfrist

Die Zeit, die wir zur Prüfung Ihres Antrags brauchen, hängt vom beantragten Produkt und der Region, in der Sie wohnen, ab. Diese Tabelle bietet Ihnen eine Schätzung der durchschnittlichen Erledigungsfrist (.pdf) (dem Zeitraum vom Antrag bis zur Mitteilung der Entscheidung).

Kopie oder Konsultation der medizinischen Akte

Möchten Sie Ihre Akte konsultieren oder eine Kopie erhalten? Kontaktieren Sie uns also bitte mit Hilfe des Webformulars, das auf unserer Website verfügbar ist, oder unter der Nummer 0800 987 99 (werktags von 8.30 bis 12.30 Uhr).

Brauchen Sie Hilfe? Um Ihre Akte zu konsultieren, können Sie schriftlich eine Vertrauensperson bestellen, die Sie unterstützen oder vertreten wird. Es kann sich um einen nahen Verwandten, einen Freund, Ihren behandelnden Arzt, … handeln. Diese Person kann Ihnen bei der Konsultation der Akte behilflich sein, aber wir dürfen ihr nicht unmittelbar eine Kopie Ihrer Akte übermitteln. Selbstverständlich können Sie dies wohl selbst tun. Wir dürfen nur der Person mit Behinderung oder ihrem Betreuer eine Kopie der Akte übermitteln.

Unser Arzt kann Ihnen die unmittelbare Konsultation Ihrer Akte verweigern:

  • Wenn diese Daten Ihre Gesundheit ernsthaft gefährden würden, und unser Arzt Ihren behandelnden Arzt darüber konsultiert hat. In diesem Fall können Sie selbst einen Arzt bestellen, der Ihre Akte konsultieren darf und Sie darüber informieren kann.
  • Wenn es klare Hinweise darauf gibt, dass die Sie unter Druck gesetzt werden, um einer Drittperson eine Kopie der Akte zu übermitteln (z. B. wenn ein Versicherungsunternehmen Druck ausübt, um eine Akte zu empfangen).

In den beiden Fällen können wir dem von Ihnen bestellten Arzt, die Akte übermitteln.

Weitere Informationen über die Rechte des Patienten finden Sie auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Volksgesundheit.