Willkommen bei der GD Personen mit Behinderung

Die Generaldirektion Personen mit Behinderung will Behinderten den Alltag erleichtern. Dazu beurteilen wir Anträge auf die Anerkennung einer Behinderung. Und wir bieten finanzielle Beihilfen und andere Vorteile. Wir beantworten die Fragen von Menschen mit einer Behinderung und von ihren Angehörigen und Freunden.

Im Blickpunkt

Erhöhung der Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE) im Januar

Im Jahr 2020 beschloss die Regierung, die niedrigsten Sozialleistungen zu erhöhen, um sie näher an die Armutsgrenze zu bringen.

Das neue Antragsformular: jetzt mit Begleitvideo und Broschüre!

Für diejenigen, die noch zusätzliche Hilfe benötigen über das neue Antragsformular, haben wir jetzt auch ein anschauliches Video und eine Broschüre.

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Die Ausstellung der EDC-Karte wird ab 2024 automatisiert

Ab dem 1. Januar 2024 wird Personen mit Behinderungen automatisch eine EDC-Karte (European Disability Card) ausgestellt.

Hilfe in der Nähe

  • Sitzungstage: Haben Sie eine Frage an uns? Sie finden sie nicht unter den häufig gestellten Fragen und möchten sie nicht über unser Kontaktformular oder per Telefon stellen? Dann kommen Sie doch einfach an einem der Sprechtage unserer Sozialassistenten vorbei. Suchen Sie Sitzungstage in Wallonien oder in Flandern.
     
  • In Ihrer Gemeinde: Sie brauchen Hilfe bei Ihrer Bewerbung? Hilfe gibt es immer in der Nähe Ihres Wohnorts. Suchen Sie Hilfe in Wallonien oder in Flandern.
     
  • Zentren zur Anerkennung der Behinderung: Für allgemeine Fragen können Sie die Zentren immer besuchen, wenn sie geöffnet sind. Wenn Sie jedoch zu Bewertung kommen müssen, gehen Sie nicht ohne Einladung in das Zentrum. Das Zentrum wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald Sie es besuchen dürfen. In welches Zentrum Sie gehen sollten, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Die konkreten Informationen sind auf Ihrem Einberufungsschreiben aufgeführt. Übersicht der Zentren

Bitte beachten Sie: Manchmal ist es erforderlich, einen Termin zu vereinbaren, bevor Sie an einem Sitzungstag vorbeikommen.

Mission

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Die Generaldirektion für Menschen mit Behinderung (GD HAN) arbeitet mit an einer Gesellschaft, an der alle teilhaben.  

Unser Ziel ist es, die Folgen einer Behinderung im Alltag abzuschätzen und zu verringern. Wir helfen Menschen mit Behinderung, indem wir ihnen Beihilfen und andere Rechte zuerkennen, zum Beispiel finanzielle Unterstützung, Parkkarten und Bescheinigungen für die Beantragung von Vorteilen bei anderen Diensten.

Beihilfen, die nicht der GD HAN, sondern den Regionen unterstehen

Erhöhte Kinderzulage

Kinder unter 21 Jahren mit Behinderung oder chronischer Krankheit können Recht haben auf eine erhöhte Kinderzulage oder eine Krankenversicherungszulage für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Diese Beihilfe bezahlen nicht wir. Sie ist abhängig von der Region, in der Sie wohnen. Weitere Informationen stehen auf den Websites der verantwortlichen Organisationen.  

Pflegegeld oder Beihilfe für Hilfe für Senioren

Das Pflegegeld für Senioren mit Pflegebedarf oder die Beihilfe für Hilfe für Senioren ist eine Beihilfe für Menschen über 65 mit beschränktem Einkommen und gesundheitlichen Problemen.  

Diese Beihilfe bezahlen nicht wir. Sie ist abhängig von der Region, in der Sie wohnen. Weitere Informationen stehen auf den Websites der Organisationen.

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